So hätten für Mitarbeiter, die im engeren Sinn am Verkündigungsauftrag der Kirche teilnähmen, auch weiter Loyalitätspflichten formuliert werden können, erklärt Graulich in einem Interview der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost".
"Wie soll ein Dienstgeber den kirchlichen Charakter einer Einrichtung stärken und schützen", fragt Graulich, "wenn die Mitarbeiter in ihrer persönlichen Lebensführung der kirchlichen Lehre widersprechen?" Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte habe diese Anforderungen bisher nur bezogen auf Angestellte wie Ärzte oder Pflegekräfte infrage gestellt. Im Übrigen hätten auch etliche säkulare Unternehmen "interne Compliance-Normen und Loyalitätsobliegenheiten", die zu einer sogenannten verhaltensbedingten Kündigung führen könnten.
Anhaltende Spannungen
Graulich sagte, er könne sich diese und weitere Änderungen nur durch "Druck" auf die Bischöfe erklären. Diesen verortete er unter anderem im Reformprojekt Synodaler Weg. Der Untersekretär in der päpstlichen Behörde für Gesetzestexte sieht anhaltende Spannungen zwischen der allgemeinen kirchlichen Rechtsordnung und der neuen Grundordnung für die knapp 800.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland. Gleichwohl rechnet er nach eigenem Bekunden nicht damit, dass einzelne Bischöfe sie nicht für ihre Diözese in Kraft setzen. Dafür scheine ihm "der inner- und außerkirchliche Druck auf die Bischöfe" zu groß.
Einen Ansatzpunkt für weitere Diskussionen sieht Graulich im Wegfall des Kündigungsautomatismus bei Kirchenaustritt. Die neue Grundordnung lasse nun eine Einzelfallprüfung zu. Dies "deutet auf einen Ermessensspielraum hin, der neu zu sein scheint". Nach einem Dekret der Deutschen Bischofskonferenz von 2012 zum Kirchenaustritt sei eine solche Einzelfallprüfung nicht vorgesehen. "Vielleicht wollen die deutschen Bischöfe damit ein Zeichen setzen, um jetzt noch einmal grundsätzlich über den Kirchenaustritt und seine Folgen nachzudenken."