Ab Januar gelten neue Regeln für Kirchenmitarbeitende in NRW

Bistümer setzen Reformen um

Ab Januar gilt in allen fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen das neue kirchliche Arbeitsrecht. In den vergangenen Tagen hatten die Bistümer Essen, Köln, Münster und Paderborn die Umsetzung zum neuen Jahr angekündigt.

Ein Küster arbeitet an der Liedanschlagtafel / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Küster arbeitet an der Liedanschlagtafel / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Diözese Aachen teilte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, die geänderte Grundordnung ebenfalls mit Jahresbeginn einzuführen.

Nach der neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.

Reform des Arbeitsrechts beschlossen

Die deutschen Bischöfe hatten die Reform des Arbeitsrechts Ende November beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.

 Kirchliches Arbeitsrecht
 / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

In der Paderborner Erzdiözese wird die neue Grundordnung zunächst vorläufig angewendet. Dies gelte solange, bis ein neuer Erzbischof abschließend über die Umsetzung entschieden habe, erklärte Übergangsverwalter Michael Bredeck. Seit dem altersbedingten Rücktritt von Erzbischof Hans-Josef Becker am 1. Oktober ist der Erzbischöfliche Stuhl unbesetzt.

Wichtige Daten zum kirchlichen Arbeitsrecht

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt planen die katholischen Bischöfe erneut eine Reform, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen  (shutterstock)
Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen / ( shutterstock )
Quelle:
KNA