EKD-Bevollmächtigte zeigt Kooperation bei Staatsleistungen

Gesamtsumme ungewiss?

In der Debatte über eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen hat die Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland, Anne Gidion, die konstruktive Haltung der evangelischen Kirche bekräftigt. Wie geht es nun weiter?

Kirche und Geld / © Harald Oppitz (KNA)
Kirche und Geld / © Harald Oppitz ( KNA )

Die jetzige Bundesregierung gehe das Thema an und "dazu stehen wir kooperativ bereit, im vollen Bewusstsein um die Schwierigkeiten, die das für alle Seiten bedeutet", sagte die Theologin am Samstag im Radiosender WDR 5.

In Gesprächen auf Einladung des Bundesinnenministeriums sei es in den vergangenen Monaten um die grundsätzlichen Modalitäten gegangen.

Vereinbarung im Koalitionsvertrag

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen" zu schaffen und dazu ein "Grundsätzegesetz" zu verabschieden.

Bundesadler im Bundestag / © Ralf Hirschberger (dpa)
Bundesadler im Bundestag / © Ralf Hirschberger ( dpa )

Die Verhandlungen über die konkrete Höhe der Ablösesummen müssten danach die Länder führen, weil sie die Zahlungen leisten und das Gegenüber der Kirchen in den entsprechenden Staatsverträgen sind. Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen.

Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an evangelische und katholische Kirche.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Gidion wollte sich zu einer möglichen Gesamtsumme nicht äußern, verhandelt werde dies von den Bundesländern mit den jeweiligen Landeskirchen und Bistümern.

Die EKD-Vertreterin wies darauf hin, dass mit den Staatsleistungen, die in die Eigenhaushalte der Kirchen fließen, ein Teil der kirchlichen Arbeit finanziert werde. Dazu gehörten etwa Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Flüchtlingen, Seelsorge und Begegnungsstätten.

Grundfinanzierung eines Dienstes an der Gesellschaft

"Es geht um die Grundfinanzierung eines Dienstes an der Gesellschaft", sagte sie. Bei einer Ablösung der Staatsleistungen werde es zu Reduktionen kommen müssen: "Wenn die Haushalte kleiner sind, wird auch die Arbeit kleiner." Dies sei "keine Drohung, sondern Rechnung".

Als Beispiel nannte Gidion die Lage im Osten Deutschlands, wo in einigen Dörfer oder Regionen die Kirchen die einzigen Orte seien, "wo Sozialität zusammenkommt, wo Menschen sich treffen können, wo es eventuell auch Wärme und Unterstützung gibt". Das werde weniger werden, wenn die Gebäude nicht mehr finanziert werden könnten.

Staatsleistungen an die Kirchen

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )
Quelle:
KNA