Vor zehn Jahren kündigte Benedikt XVI. seinen Rücktritt an

Von der Sensation zum kirchenrechtlichen Akt

Benedikt XVI. war noch nicht aufgebahrt, da entbrannte der Kampf um die Deutung seines Vermächtnisses. Trotz theologischer Kontroversen waren sich alle Nachrufe in einem einig: Geschichte schrieb er mit seinem Rücktritt.

Autor/in:
Roland Juchem
Papst Benedikt XVI. verkündet seinen Rücktritt während eines Konsistoriums am 11. Februar 2013 im Vatikan / © Osservatore Romano/Romano Siciliani (KNA)
Papst Benedikt XVI. verkündet seinen Rücktritt während eines Konsistoriums am 11. Februar 2013 im Vatikan / © Osservatore Romano/Romano Siciliani ( KNA )

Was in Deutschland mancher zunächst für einen Karnevalsscherz hielt, war eine historische Sensation. Am 11. Februar 2013, zufällig ein Rosenmontag, verlas Benedikt XVI. im Vatikan vor versammelten Kardinälen mit leiser Stimme auf Latein eine zunächst nicht leicht verständliche Erklärung: "Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom (...) zu verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss." Die Sensation war perfekt.

Erster Papstrücktritt seit 700 Jahren

Zuletzt hatte vor über 700 Jahren ein Papst sein Amt freiwillig niedergelegt: Coelestin V., der aber nur wenige Monate regiert hatte.

Nachdem sich der erste Schock über Benedikts Erklärung gelegt hatte, überwogen zustimmende Reaktionen. Benedikt XVI. habe das Papsttum entmystifiziert und in gewisser Weise menschlicher gemacht, so viele Kommentatoren.

Galt Benedikts Amtsverzicht an sich als weitgehend vorbildhaft, so wurden sein Status und seine Rolle danach kontroverser beurteilt.

"Zwei-Päpste-Zeit"

Weil er weiter Weiß trug, sich mit "Heiliger Vater" anreden und "Papst emeritus" nennen ließ, begann eine mitunter so genannte "Zwei-Päpste-Zeit". Was sachlich falsch ist. Es gab und gibt nur einen Papst, dem Benedikt vor seinem Rücktritt bereits absoluten Gehorsam versprochen hatte.

Dennoch sorgte der Anblick eines emeritierten Papstes in Weiß für Verwirrung - auch weil einzelne Franziskus-Kritiker sich auf ihn beriefen. Gegen Benedikts Willen, der manchem deswegen die Tür wies.

In der Öffentlichkeit aber kam diese Distanzierung nicht immer deutlich genug an. Selbst ein prominenter Politiker wie Italiens zeitweiser Innenminister Matteo Salvini zeigte sich noch später in einem T-Shirt mit der Aufschrift "Mein Papst ist Benedikt XVI."

Franziskus selbst hütete sich, auch nur den Verdacht einer Distanzierung anzudeuten. Noch in einem Interview am 24. Januar lobte er seinen Vorgänger als "Gentleman"; mit dessen Tod am 31. Dezember habe er "einen Vater verloren".

Forderung nach klaren Regeln für Papstrücktritte

Schon länger fordern Historiker und Kirchenjuristen für künftige Papstrücktritte, genauer: den Amtsverzicht, eigene klare Regeln. Ein Rücktritt muss von jemand anderem angenommen werden; den Amtsverzicht eines Papstes aber kann kein anderer Mensch annehmen.

Dass ein Papst aus dem Amt scheiden kann und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, regelt das Kirchenrecht in Kanon 332 mit zwei

Bedingungen: Der Amtsverzicht muss frei geschehen und hinreichend kundgetan werden. Mehr nicht. An diese Vorgaben hat sich Benedikt XVI. gehalten. Die Art seines Rücktritts hingegen und seinen Status als "Papst emeritus" hatte er mit Vertrauten selbst entworfen.

Amtsverzicht in schwierigen Fällen

Dennoch hat Franziskus laut eigener Aussage bisher noch keine neue Regelung erwogen. Zuerst benötige der Vatikan mehr Erfahrung mit päpstlichen Rücktritten, bevor er sich daran mache, sie zu "regulieren oder zu regeln".

Es gibt Vorschläge, denen zufolge ein päpstlicher Amtsverzicht auch in schwierigen Fälle berücksichtigt wird wie bei Demenz, Koma oder Entführung. Benedikt entschied frei und bei klarem Verstand. Was aber, wenn der Amtsinhaber infolge eines Unfalls, Attentats oder einer physischen oder psychischen Krankheit dazu nicht in der Lage wäre? Die bisherige Regelung, der zufolge der Apostolische Stuhl dann "gehindert" ist (sede impedita), müsste daher genauer gefasst werden.

Im Sommer 2021 begannen Fachleute unter Moderation der Bologneser Kirchenrechtlerin Geraldina Boni, auf einer mehrsprachigen Internetplattform Vorschläge für genauere Regelungen zusammenzutragen und zu diskutieren. Es ging um neue kirchenrechtliche Normen sowohl für den freien, bewussten Amtsverzicht eines Papstes wie für seine völlige Amtsunfähigkeit. Wer soll eine solche feststellen, wenn der Papst selbst es nicht mehr kann? Und wer entscheidet, ob der Amtsinhaber sich noch äußern kann oder nicht?

Vorschläge für Status und Lebensform eines "emeritierten Papstes" wurden, solange Benedikt noch lebte, eher zurückhaltend diskutiert.

Was würde Franziskus machen?

Man habe sich darauf beschränkt, einige "Normen aufzunehmen, um schädliche Missverständnisse zu vermeiden", so Boni in einem Fachartikel. Vor allem sei es darum gegangen, die Rechte des Zurücktretenden so zu mäßigen, "dass die Würde desjenigen, der den Thron Petri besetzt hat, in keiner Weise verletzt wird".

Regeln müssten solche Vorschriften den Akt des Rücktritts mit Formalitäten und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Darüber hinaus angeraten sind laut Boni Bestimmungen über Titel und Anrede, Wohnsitz, Unterhaltsmittel, Beziehungen zum amtierenden Papst, persönlichen Stand, Lebensweise, kirchliche und öffentliche Pflichten, Beerdigung und Begräbnis des Zurückgetretenen.

Franziskus selbst, so sagte er, wäre nach einem Amtsverzicht emeritierter Bischof von Rom und würde in der Residenz für pensionierte Priester in der Ewigen Stadt leben wollen. Je klarer der Status eines ehemaligen Papstes ist, umso weniger besteht die Gefahr, dass Kritiker des neuen sich um den früheren scharen.

Papst unterzeichnete bedingte Rücktrittserklärung

Papst Franziskus hat enthüllt, dass er eine bedingte Rücktrittserklärung für den Fall seiner Amtsunfähigkeit unterschrieben hat. In einem am Sonntagmorgen veröffentlichten Interview mit der spanischen Zeitung ABC berichtete der Papst, er habe ein entsprechendes Dokument unterzeichnet und dem damaligen Kardinalstaatssekretär Tacisio Bertone gegeben. Bertone übte dieses Amt bis zum 15. Oktober 2013 aus.

Papst Franziskus während der Generalaudienz / © Vatican Media (KNA)
Papst Franziskus während der Generalaudienz / © Vatican Media ( KNA )
Quelle:
KNA