In dem Text des Erlasses (Motu Proprio) heißt es: "Die Einrichtungen des Heiligen Stuhls erwerben und verwenden sie (die Güter) nicht für sich selbst, wie ein privater Eigentümer, sondern im Namen und mit der Autorität des Papstes für die Verfolgung ihrer institutionellen Zwecke, die ebenfalls öffentlich sind, und daher für das Gemeinwohl und im Dienst der universalen Kirche."
In der Vergangenheit hatte es in mehreren Untergliederungen des Heiligen Stuhls, etwa im Staatssekretariat oder in der Behörde für die Glaubensverkündigung, zum Teil erhebliche Sondervermögen gegeben.
Einige davon waren faktisch der unmittelbaren Kontrolle und Verfügung durch den Papst entzogen.
Straffung der obersten Leitungsbehörde der katholischen Kirche
In dem Motu Proprio heißt es nun: "Keine Institution oder Behörde kann einen privaten und exklusiven Besitzanspruch auf Güter des Heiligen Stuhls für sich reklamieren." Vielmehr sind "alle beweglichen und unbeweglichen Güter, einschließlich Bargeld und Wertpapieren, die von den kurialen Institutionen und den mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Körperschaften in irgendeiner Weise erworben wurden oder werden, kirchliche öffentliche Güter und als solche Eigentum (...) des Heiligen Stuhls in seiner Gesamtheit und gehören daher (...) zu seinem einheitlichen, unteilbaren und souveränen Vermögen".
Mit den neuen Bestimmungen bekräftigt der Papst seine Linie einer Vereinheitlichung und Straffung der obersten Leitungsbehörde der katholischen Kirche. Unter anderem wegen unklarer Zuständigkeiten hatte es in der Vergangenheit immer wieder Finanzskandale im Vatikan gegeben.