"Familien, die sich aktuell um die zukünftigen Beitragszahler kümmern, erbringen damit einen generativen Beitrag für die Pflegeversicherung", sagte der Präsident des Familienbundes Ulrich Hoffmann.
Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Familienentlastung bei den Beiträgen verstießen hingegen erneut gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung der Richter gründe auf der kostenaufwendigen und für die Zukunft der Pflegeversicherung unverzichtbaren Kindererziehung.
Verfassungsrechtlich notwendig
Lauterbach will laut Referentenentwurf den Kinderlosenzuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte anheben.
"Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet", heißt es weiter.
Hoffmann betonte demgegenüber, dass der generativen Beitrag für die Pflegeversicherung ebenso wichtig sei, wie geleisteten Geldbeiträge.
Deshalb sei es "gerecht und verfassungsrechtlich notwendig, dass der von Familien zusätzlich erbrachte generative Beitrag zu reduzierten Geldbeiträgen führt". Dabei müsse es um eine proportionale Beitragsentlastung pro unterhaltsberechtigtem Kind gehen und nicht um einen Beitragszuschlag für Kinderlose.
Idee des Kinderlosenzuschlages sei verfehlt
Laut Hoffmann ist es auch nicht schlüssig, warum das erste Kind zu einer Beitragsentlastung von 0,6 Prozentpunkten und alle weiteren Kinder nur noch zu einer Beitragsentlastung von jeweils 0,15 Prozentpunkten führen würden. Der generative Beitrag pro Kind sei jeweils der gleiche. "Dass das erste Kind die gleiche Entlastung bringen soll wie die folgenden vier Kinder zusammen, ist ein evidenter Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes." Es sei auch nicht zu rechtfertigen, dass es ab dem sechsten Kind keine weitere Entlastung geben solle.
Nach Hoffmanns Auffassung ist die Idee des Kinderlosenzuschlages ebenso wie die damit korrespondierende lebenslange Beitragsentlastung von Eltern konzeptionell verfehlt. Bei der Berücksichtigung des generativen Beitrages gehe es darum, die Familien in der Lebensphase zu entlasten, in der sie mit der zeit- und kostenaufwendigen Kindererziehung belastet seien. Wenn die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen, können Familien wieder den vollen Beitrag zahlen. Ferner sei eine Beitragsentlastung von 0,15 Prozentpunkten pro Kind völlig unzureichend.