Im Saarland verurteilter Priester legt Revision ein

Rechtsmittel auschöpfen

Der vom Landgericht Saarbrücken wegen sexueller Nötigung verurteilte Priester aus dem Bistum Trier legt beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein. Er war zu einer Bewährungsstrafe von zwanzig Monaten verurteilt worden.

Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Cameris (shutterstock)
Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Cameris ( shutterstock )

Das Landgericht hatte den 69-Jährigen Ende Februar schuldig gesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Priester 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Sie teilte auf Anfrage mit, keine Rechtsmittel eingelegt zu haben.

Es wurde bereits mehrfach ermittelt

Gegen den Priester war zuvor mehrfach unter anderem wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe ermittelt worden. Die Ermittlungen wurden allerdings jeweils eingestellt. Der Fall schlägt seit Jahren auch in der Kirche Wellen. Seit 2018 befasst sich das Kirchengericht Köln mit Vorwürfen gegen den Mann.

Dort droht ihm eine Entlassung aus dem Priesterstand - die mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden wäre. Das Kirchengericht äußerte sich zunächst nicht zu möglichen Auswirkungen der Revision auf die kirchliche Entscheidungsfindung.

Bistum Trier

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)
Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Bistum Trier ist das älteste in Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 12.870 Quadratkilometern. Im Bistum Trier, das Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, leben etwa 2,5 Millionen Menschen. Als erster Bischof von Trier gilt der heilige Eucharius im dritten Jahrhundert. Das spätere Erzbistum, dessen Oberhirten seit 1198 auch Kurfürsten waren, war eines der wichtigsten im alten Reich. 

Quelle:
KNA