Bischof Ackermann ordnet Prozess gegen Priester ein

Vom Urteil nicht überrascht

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen Priester aus dem Bistum Trier ist nach Worten des Trierer Bischofs Stephan Ackermann nicht überraschend. Es untermauere Vorwürfe und Hinweise, die dem Bistum vorlägen.

Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof Stephan Ackermann / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das teilte der Bischof am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.

Ackermann hatte als Zeuge ausgesagt

Das Gericht hatte den 69 Jahre alten Priester am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt hatte. Ackermann hatte in dem Prozess als Zeuge ausgesagt.

Symbolbild Deutsche Gesetzestexte / © Ingo Bartussek (shutterstock)
Symbolbild Deutsche Gesetzestexte / © Ingo Bartussek ( shutterstock )

Der Bischof erklärte: "Ich hoffe, dass die Betroffenen, die in diesem Prozess ausgesagt und ihre Leiderfahrung öffentlich gemacht haben, das Urteil als hilfreich empfinden und vielleicht auch als einen Baustein zur Aufarbeitung." Weiter äußerte er die Zuversicht, dass die Erkenntnisse des Prozesses und das Urteil für das laufende kirchliche Strafverfahren dienlich seien.

Fall beschäftigte Kirchengericht Köln

Seit rund fünf Jahren befasst sich das Kirchengericht Köln mit Vorwürfen gegen den Priester. In dem Verfahren wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Es wird damit gerechnet, dass bald eine Entscheidung folgt. Der Priester weist Vorwürfe sexueller Übergriffe zurück.

Ein graues und ein weißes Collarhemd / © Cristian Gennari (KNA)
Ein graues und ein weißes Collarhemd / © Cristian Gennari ( KNA )

In dem Prozess ging es um einen konkreten Vorwurf von 1997, allerdings berichteten in dem Verfahren fünf weitere mutmaßliche Betroffene von ähnlichen Übergriffen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Vergangenheit mehrfach gegen den Mann ermittelt, die Verfahren aber unter anderem wegen Verjährung oder fehlender Nachweise eingestellt. In der Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter die Aussage des betroffenen Nebenklägers "in jeder Hinsicht überzeugend und plausibel".

Bistum Trier

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)
Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Bistum Trier ist das älteste in Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 12.870 Quadratkilometern. Im Bistum Trier, das Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, leben etwa 2,5 Millionen Menschen. Als erster Bischof von Trier gilt der heilige Eucharius im dritten Jahrhundert. Das spätere Erzbistum, dessen Oberhirten seit 1198 auch Kurfürsten waren, war eines der wichtigsten im alten Reich. 

Quelle:
KNA