Da Gänswein vom Verstorbenen als Testamentsvollstrecker eingesetzt sei, obliege es jetzt ihm, die fünf Erben schriftlich zu fragen, ob sie das Erbe antreten wollten oder nicht.
Weiter sagte Gänswein vor Journalisten, das Erbe umfasse weder die Erträge aus den literarischen Werken des Verstorbenen noch seine persönlichen Dinge. Es gehe lediglich um "das, was vielleicht noch auf dem Konto ist".
Haftung im Falle von Schadensersatz
Die Erben Benedikts XVI. wurden in den vergangenen Woche auch im Kontext eines Schadensersatzprozesses genannt, den derzeit in Deutschland ein Missbrauchsopfer gegen das Erzbistum München und Freising anstrengt.
Falls dem Opfer ein Schadensersatzanspruch zugestanden wird, könnten auch die Erben Joseph Ratzingers, der in der fraglichen Zeit Erzbischof von München war, finanziell belangt werden - sofern sie nicht das Erbe zuvor ausgeschlagen haben.