Das meldete "Vatican News" am Samstag. Die Neuregelung sei die wichtigste Neuerung in der nun vorgelegten
aktualisierten Fassung der Normen zur Verhütung und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs.
Kreis der potentiellen Opfer ausgeweitet
Diese trete am 30. April in Kraft und ersetze die vorherige Version von 2019. Neu ist demnach auch die Benennung
des Kreises der potenziellen Opfer. Während bislang neben Minderjährigen allgemein "schutzbedürftige Personen" erwähnt waren, ist nun von Menschen mit geistigen Einschränkungen und schutzbedürftigen Erwachsenen die Rede.