Allein im vergangenen Jahr wurden demnach 13 neue "Vorwürfe sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe" an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen erhoben.
Davon beträfen fünf aktuelle Sachverhalte sowie eine Meldung einen Sachverhalt, der sechs Jahre zurückliegt. Die übrigen sieben Meldungen bezögen sich auf Sachverhalte, die sich vor mehr als 20 Jahren ereignet haben, so das Erzbistum in dem Zwischenbericht über die Vorwürfe.
Verfahren für lange zurückliegende Vorwürfe eingestellt
Bei den fünf aktuellen Meldungen und der Meldung des Sachverhalts, der sechs Jahre zurückliegt, seien zwei Geistliche beschuldigt. Die über 20 Jahre zurückliegenden Sachverhalte beträfen Geistliche und Ordensschwestern. Unter den Beschuldigten sei ein Geistlicher, dem sexualisierte Gewalt bislang nicht vorgeworfen wurde und der nicht mehr lebt. Den übrigen erneut beschuldigten Geistlichen sei bereits in früheren Meldungen Betroffener Missbrauch vorgeworfen worden.
Nach Angaben des Erzbistums wurden 2022 zwei kirchenrechtliche Vorverfahren zu Missbrauchsvorwürfen begonnen. Dagegen hätten die für die Gebiete des Erzbistums in Berlin, Brandenburg und Vorpommern zuständigen Staatsanwaltschaften zu den aktuell gemeldeten Sachverhalten keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Verfahren, die lange zurückliegende Vorwürfe betreffen, hätten sie wegen Verjährung oder Tod des Beschuldigten eingestellt.
399.000 Euro für Betroffene
Wie das Erzbistum weiter mitteilte, stellten Betroffene im vergangenen Jahr zehn Anträge auf finanzielle Leistungen zur Anerkennung ihres Leids. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen der deutschen Bistümer habe im vergangenen Jahr 399.000 Euro an Betroffene im Erzbistum Berlin gezahlt.
Die beauftragten Ansprechpersonen für Hinweise auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende des Erzbistums, Dina Gehr Martinez und Torsten Reinisch, nehmen weiterhin Anzeigen sowie Anträge auf Anerkennungsleistungen an, so das Erzbistum.