Davon betreffen drei aktuelle Sachverhalte, die anderen sollen vor über zehn Jahren geschehen sein, wie das Erzbistum am Dienstag bei der Vorstellung eines "Maßnahmenkatalogs" gegen sexualisierte Gewalt bekannt gab.
Fünf Geistliche bereits verstorben
Bei den drei aktuellen Sachverhalten sei in einem ein Geistlicher beschuldigt worden, bei den älteren Sachverhalten richteten sich sechs Vorwürfe gegen Geistliche. Davon seien zwei bereits in dem vor einem Jahr veröffentlichten Missbrauchsgutachten der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs für das Erzbistum erwähnt. Alle fünf beschuldigten Geistlichen seien bereits verstorben, so das Erzbistum.
Seit 2002 gebe es damit insgesamt 112 Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt, die bis in das Jahr 1947 zurückgehen. Derzeit werde eine kirchenrechtliche Voruntersuchung in einem Fall geführt. Alle Sachverhalte seien den staatlichen Ermittlungsbehörden mitgeteilt. Nicht erfasst sind in dem Zwischenbericht Verdachtsfälle, die bei Orden im Bereich des Erzbistums eingegangen sind.
Anträge auf Anerkennungsleistung
Im vergangenen Jahr wurden nach weiteren Angaben des Erzbistums zehn Zweitanträge und neun Erstanträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids von Betroffenen sexuellen Missbrauchs gestellt. Davon seien bisher von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der deutschen Bistümer sieben entschieden und den Betroffenen insgesamt 169.000 Euro zugesprochen worden. Seit 2002 hätten Betroffene insgesamt 38 Anträge gestellt.
Die beauftragten Ansprechpersonen für Hinweise auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende des Erzbistums, Dina Gehr Martinez und Torsten Reinisch, nehmen weiterhin Anzeigen sowie Anträge auf Anerkennungsleistungen an, so das Erzbistum.