Priester in kirchlichem Strafprozess schuldig befunden

Priesterkleidung ablegen

Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier ist im kirchlichen Strafprozess für schuldig befunden worden, eine minderjährige Person sexuell missbraucht zu haben. Der Geistliche darf künftig nicht mehr als Priester erkennbar sein.

Liturgische Gewänder  / © Harald Oppitz (KNA)
Liturgische Gewänder / © Harald Oppitz ( KNA )

Das bedeutet, er darf keine Priesterkleidung tragen, keine Sakramente spenden und keine Gottesdienste halten, wie das Bistum am Mittwoch mitteilte. Zudem werde sein Ruhestandsgehalt gekürzt, er dürfe sich nicht in seiner früheren Pfarrei aufhalten und auch den päpstlichen Ehrentitel Prälat nicht mehr führen. Gegen das Urteil kann der Mann laut Bistum bei der Glaubensbehörde im Vatikan Berufung einlegen.

Kirchlicher Strafprozess 

Vorwürfe gegen den Priester waren nach Angaben des Bistums 2019 gemeldet worden. Sie beziehen sich auf die 2000er Jahre. Nach einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung von 2019 bis 2021 ordnete der Vatikan auf Empfehlung von Bischof Stephan Ackermann einen kirchlichen Strafprozess an. Den führten den Angaben zufolge drei Kirchenrichter, die nicht zum Bistum gehören; den Vorsitz hatte der Luxemburger Offizial Patrick Hubert. Der Priester war zuvor selbst auch Kirchenrichter gewesen.

Konsequenzen seit 2019

Laut Bistum wurden die Verantwortlichen in der früheren Pfarrei des Priesters über den Ausgang des Verfahrens informiert. 2019 hatte das Bistum dem Priester eigenen Angaben zufolge verboten, Gottesdienste zu halten. Auch die Staatsanwaltschaft Trier sei damals informiert worden, habe Ermittlungen aber wegen Verjährung eingestellt.

 

Quelle:
KNA