Der Ansicht ist die Jüdische Gemeinde Frankfurt. Das Gericht begründete den Beschluss damit, dass die Stadt und das Land Hessen als Gesellschafter der Frankfurter Messe dem Musiker "die Möglichkeit verschaffen (müsse), sein geplantes Konzert am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle durchzuführen".
An die "nationalsozialistische Herrschaft angelehnte Symbolik"
Das Gericht führte aus, dass sich Waters im Rahmen seiner Bühnenshow zwar "offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik" bediene. Entscheidend sei aber, dass sein Auftritt in der "Gesamtschau" nicht den Schluss zulasse, dass der Musiker nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Anhaltspunkte dafür, dass durch die Bühnenshow oder von Waters selbst strafbare Handlungen wie das Verwenden von Propagandamaterial und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Volksverhetzung begangen würden, seien nicht ersichtlich.
Dem Eilantrag von Waters (79) sei damit "überwiegend stattgegeben" worden. Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main müssten Waters "durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Messe GmbH Zutritt zur Festhalle" am 28. Mai verschaffen. Sonst würde Waters in seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) verletzt, so das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Einer der "reichweitenstärksten Antisemiten der Welt"
Am 24. Februar hatten die Stadt Frankfurt und das Land Hessen die Geschäftsführer der Messe GmbH angewiesen, den Vertrag für Waters' Konzert "unverzüglich aus wichtigem Grund" zu kündigen. Der Mitbegründer der Band "Pink Floyd" gelte heute als einer der "reichweitenstärksten Antisemiten der Welt", hieß es zur Begründung.
Das Verwaltungsgericht räumte ein, dass "gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle" Waters Bühnenshow "als besonders geschmacklos" zu bewerten sein möge. Vor und im Gebäude erinnern Gedenktafeln an das Schicksal von mehr als 3.000 Juden, die dort im Zuge der Novemberpogrome 1938 festgehalten, misshandelt und später deportiert worden waren.
Konzertveranstaltung sei "als Kunstwerk zu betrachten"
Die Konzertveranstaltung sei aber "als Kunstwerk zu betrachten" und die Kunstfreiheit nach dem Grundgesetz schrankenlos gewährt. Das Konzert von Waters verletze "nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer", so das Gericht. Eine "schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden" lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen.
Von jüdischer Seite wurde der Gerichtsbeschluss kritisiert. "Es ist unerklärlich, wie eine offenkundige Anlehnung an nationalsozialistische Symbolik keine juristischen Konsequenzen haben soll", sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, der "Jüdischen Allgemeinen". "Volksverhetzung ist verfassungswidrig und niemals nur eine Geschmacklosigkeit."
Das Gericht biete "Antisemiten wortwörtlich eine Bühne"
Die Jüdische Gemeinde Frankfurt kritisierte, das Gericht biete "einem ausgewiesenen Antisemiten wortwörtlich eine Bühne". Die Argumentation, wonach das Grundrecht der Kunstfreiheit durch die Konzertabsage verletzt sei, wäre nur dann nachvollziehbar, "sofern Antisemitismus nunmehr von der Kunstfreiheit in Deutschland gedeckt wird". In Anbetracht der documenta-Ereignisse scheine dieser Gedanke nicht weit hergeholt, offenbare er doch "eine eklatante Ignoranz gegenüber der historischen und aktuellen Verantwortung, Judenhass in Deutschland zu bekämpfen". Die Jüdische Gemeinde kündigte Demonstrationen gegen den Auftritt an.
Das Management von Waters erklärte in London, die Stadt Frankfurt und das Land Hessen hätten dem Musiker "den haltlosen Vorwurf gemacht, Antisemit zu sein". Er freue sich nun auf seinen Auftritt in der Stadt.