Er forderte sie auf, die Standards einzuhalten, die sie im Koalitionsvertrag zugesichert habe.
Wipfler warf der Bundesregierung vor, ihre Position geändert zu haben und nun Grenzverfahren an EU-Außengrenzen zu befürworten. Das Prinzip der Einzelfallprüfung, des Zugangs zu einem Rechtsbeistand und zu einem fairen Verfahren in allen Prozessschritten sei aber der Kern des Flüchtlingsschutzes.
Hotspot-Zentren führen nicht zu schnelleren Verfahren
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre an den EU-Außengrenzen zeigten, "dass Grenzverfahren für Asylsuchende absehbar zu Lagern führen, die europäischen Standards nicht gerecht werden und die besonderen Schutzbedürfnisse der Ankommenden nicht im Blick haben".
Keiner der so genannten Hotspot-Zentren der EU habe in der Vergangenheit zu mehr Flüchtlingsschutz und überzeugenden und schnellen Verfahren geführt, sondern zu mehr Leid und Ungerechtigkeit, mahnte Wipfler.
Schnellverfahren für bestimmte Herkunftsnationalitäten bedeuteten im Endeffekt "geschlossene Lager vor den europäischen Grenzen". Der EU-Gerichtshof habe diese Praxis bereits 2020 im Fall von Ungarn verurteilt. Es steht zu befürchten, dass schlechte humanitäre Bedingungen und kaum Zugang zu rechtlichem Beistand die Folgen seien.