Das teilte das Bistum am Mittwoch mit. Über solche Gespräche werden Protokolle erstellt, die alle Beteiligten prüfen und unterschreiben sollen. Ein Textabschnitt dieses Formulars habe "als Aufforderung oder gar Verpflichtung zum Schweigen missverstanden" werden können. Bischof Stephan Ackermann und die Verantwortlichen bedauerten das.
Schutz der Persönlichkeitsrechte
Der Sinn des Abschnitts seien vielmehr der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und erwähnten Personen sowie die Verfahrenssicherheit gewesen. "Nicht gemeint war damit, dass die betroffene Person über ihre Erfahrungen und das, was ihm oder ihr widerfahren ist, nicht sprechen darf", so das Bistum.
Das ist in der neuen Fassung ausdrücklich beschrieben: "Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten darf dieses Protokoll weder ganz noch in Auszügen medial veröffentlicht oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die betroffene Person ergibt sich daraus kein Schweigegebot hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Erlebnisse." Anlass für die Änderung sind öffentliche Vorwürfe von Betroffenen.