Das erklärte der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz am Freitag in Bonn. "Ziel muss es sein, gemeinsam zu einer nachhaltigen und den Grundsätzen des nunmehr ergangenen Urteils gerecht werdenden Verbesserung des Anerkennungssystem zu kommen."
Prozess in Köln als Anlass
Das Kölner Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Erzbistum Köln einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen soll. Kläger Georg Menne (64) hatte von der Diözese 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt.
Laut seiner Aussage wurden ihm im kirchlichen Anerkennungssystem nur 25.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schon im Vorfeld Kritik am System
Der Betroffenenbeirat hatte der für das Anerkennungssystem zuständigen Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) wiederholt ein intransparentes Verfahren sowie zu niedrige Zahlungen vorgeworfen. Durch das Urteil sieht sich der Beirat nun in seiner Position bestätigt.
Die bisherigen Bescheide von Bischofskonferenz und UKA müssten im Licht des Urteils überprüft und korrigiert werden. Die UKA hatte bislang betont, dass sich die Höhe der Zahlungen an den Entscheidungen weltlicher Gerichte orientieren sollten.
Dieser will am System festhalten
Zuvor hatte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Aachener Bischof Helmut Dieser, erklärt, die Kirche wolle auch nach dem Urteil ihr Zahlungssystem beibehalten.
Man halte "unverändert an dem niedrigschwelligen UKA-Verfahren fest", sagte Dieser der "Kölnischen Rundschau" und fügte hinzu, dass jeder Betroffene davon abgesehen das Recht habe, den juristischen Weg zu gehen.
Für die Bistümer bleibe es in jedem Fall eine Einzelfallprüfung, "ob von dem Verzicht auf Einrede der Verjährung Gebrauch gemacht wird", so der Bischof.