Sie wird herausgegeben von den Münsteraner Kirchenrechtlern Thomas Schüller und Thomas Neumann. Die Bände werden voraussichtlich einmal jährlich online gehen, einzelne Artikel sollen jedoch auch vorab digital einsehbar sein.
Breites Themenspektrum
In der ersten Ausgabe blickt etwa der emeritierte Kirchenrechtler Klaus Lüdicke auf das kirchliche Strafrecht und was dies für das Handeln der Bischöfe bedeutet.
Die Ordensfrau und Theologin Lydia Schulte-Sutrum beschäftigt sich mit dem Vermögensrecht der Orden. Und der Rechtswissenschaftler Claus Dieter Classen schreibt über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Glaubwürdigkeit der Konversion Asylsuchender.
Interdisziplinärer Austausch gewünscht
Neben der Beschäftigung mit Einzelfragen sollen die Beiträge der Zeitschrift auch einen Fokus auf rechtsdogmatische und rechtstheologische Themen legen, so die Herausgeber im Editorial.
Ferner sei ihnen an einem interdisziplinären Austausch gelegen. Die ZKR wolle einen Beitrag zur "Rechtsfortbildung und gerechteren Anwendung der Gesetze in der Kirche" leisten.