Synodaler Ausschuss laut Kirchenrechtler ohne Grundlage

Nur Kleriker können beschließen

Der emeritierte Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke hält die vom Reformprojekt Synodaler Weg verabschiedeten Papiere für rechtlich unverbindliche Empfehlungen. Der in Frankfurt eingesetzte Synodale Ausschuss existiere nicht.

Norbert Lüdecke, Professor für Kirchenrecht, am 14. Februar 2022 in seinem Büro in Königswinter. / © Harald Oppitz (KNA)
Norbert Lüdecke, Professor für Kirchenrecht, am 14. Februar 2022 in seinem Büro in Königswinter. / © Harald Oppitz ( KNA )

Daher könne der Synodale Ausschuss sich auch nicht konstituieren und erst recht nicht die Errichtung eines Synodalen Rates beschließen, so Lüdecke in einem online veröffentlichten Beitrag für die Freiburger "Herder Korrespondenz". Das Gremium soll nach Ansicht seiner Befürworter die Arbeit des Synodalen Weges fortsetzen.

Synodaler Ausschuss

Der Synodale Ausschuss ist ein Ergebnis des Synodalen Wegs zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland. Er soll die Einrichtung eines Synodalen Rates vorbereiten. In diesem neuen Gremium wollen Bischöfe und katholische Laien ihre Beratungen über mögliche Reformen in der Kirche fortsetzen, die sie bei dem 2019 gestarteten Synodalen Weg begonnen haben.

Symbolbild Abstimmung / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Abstimmung / © Julia Steinbrecht ( KNA )

"Legende ad acta legen"

Zwar könnten Entscheidungen gemeinsam vorbereitet werden, Beschlüsse könnten aber nur Kleriker treffen, so Lüdecke. Der Kirchenjurist ging in dem Zusammenhang auch darauf ein, dass Papst Franziskus auf der geplanten Bischofssynode "handverlesenen Laien Stimmrecht verleihen will". Dies sei möglich, weil die Bischofssynode "regelmäßig nichts" entscheide, dies stehe allein dem Papst zu.

Die von Befürwortern als Argument benutzte "freiwillige Selbstbindung eines Diözesanbischofs" sei durch Lehre und Kirchenrecht begrenzt; zudem sei eine freiwillige Selbstbindung nur die vom Willen des Amtsträgers gewählte Bindung, von der er nach demselben Willen jederzeit zurücktreten könne. Lüdecke wörtlich: "Die Legende der freiwilligen Selbstbindung als Reformweg sollte deshalb endlich ad acta gelegt werden." Für Bischöfe gebe es "Machtverzicht nur als Amtsverzicht".

Eine andere Form als beschlossen?

Zuletzt hatten die Ortsbischöfe darüber beraten, wie der Synodale Ausschuss finanziert werden soll. Dafür ist laut Lüdecke ein einstimmiger Beschluss notwendig, der aber nicht erreicht worden sei. Aus seiner Sicht ist klar: "Wann und in welcher Form auch immer es einen Synodalen Ausschuss geben sollte: Es wird nicht der sein, den die Synodalversammlung beschlossen hat."

Quelle:
KNA