Der assistierte Suizid dürfe in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende wird, erklärte der Limburger Bischof am Donnerstag.
Kirche möchte sich weiter an Diskussion beteiligen
Ein solches Schutzkonzept müsse "Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten", so Bätzing. Andernfalls könne Suizidassistenz in Deutschland stattfinden, "ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen".
Die katholische Kirche werde weiterhin keine Suizidhilfe leisten, sich aber an der Debatte beteiligen, "damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht oder ihm nicht die notwendige Hilfe zuteilwurde".
Am selben Tag hatte der Bundestag einen Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) mit 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt. Er wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen. Diesen Entwurf habe die Bischofskonferenz unterstützt, sagte Bätzing.
Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er erhielt 287 Ja-Stimmen bei 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.
Angenommen wurde mit 688 von 693 Stimmen hingegen ein gemeinsamer Antrag der beiden Abgeordnetengruppen für eine Stärkung der Suizidprävention.
Bätzing will Menschen möglichst früh erreichen
Bätzing begrüßte die Annahme des Antrags und forderte, niederschwellige Angebote zur Suizidprävention durch das entsprechende Gesetz deutlich auszubauen.
"Wir müssen sicherstellen, dass wir die Menschen in Notlagen möglichst frühzeitig erreichen." Zentral dafür sei eine qualitativ gute Pflege, insbesondere für ältere Menschen.