Das gehe aus einem 11-Punkte-Papier zur Liberalisierung des Strafrechts hervor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Sonntag).
Die derzeitige Regelung sei schon mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht nicht mehr tragbar.
Aktuell besagt Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, dass Abtreibungen zwar rechtswidrig sind, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben.
Keine Strafen mehr für Schwarzfahrern
Zu den weiteren Forderungen zählt den Angaben zufolge, dass Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr unter Strafe gestellt werde, weil es faktisch Armut bestrafe.
Aus den verhängten Geldstrafen würden oft Ersatzfreiheitsstrafen, weil sie überwiegend Menschen in finanzieller Not träfen, heiße es in dem Forderungskatalog.
Containern soll kein Diebstahl mehr sein
Auch das sogenannte Containern, also das Retten von weggeworfenen Lebensmitteln für den eigenen Bedarf, solle nicht mehr als Diebstahl gewertet werden und daher nicht mehr strafbar sein.
Außerdem wollten die Grünen, dass im Völkerstrafrecht die UN-Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vollständig umgesetzt sowie die Verfolgbarkeit von sexualisierter, reproduktiver und geschlechtsbezogener Gewalt verbessert werden.
Härtere Strafen für Verstöße gegen Tierschutz
Verstöße gegen den Tierschutz sollten nach Ansicht der Rechtspolitiker härter bestraft werden, wenn diese bandenmäßig, bei einer gewerblichen Tätigkeit oder von Amtsträgern begangen werden.
Unterzeichnet ist das Papier laut RND unter anderem von der Bundestagsabgeordneten Renate Künast und den grünen Landesjustizministerinnen und -ministern Katja Meier (Sachsen), Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) und Doreen Denstedt (Thüringen).
In der Ampelkoalition gibt es schon länger Pläne, im Rahmen der "reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts neu zu regeln.
Ampelkoalition will Abtreibungskompromiss kippen
Dabei fordern etliche Akteure eine komplette Abschaffung des Paragrafen 218, der in den 1990er Jahren nach jahrzehntelangem Ringen als Kompromiss verabschiedet worden war. Für das Projekt wurde eine Kommission eingesetzt, an der die Kirchen nicht beteiligt sind.
Derzeit ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird.
Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen. Außerdem müssen zwischen Beratung und Abbruch mindestens drei Tage liegen.
Katholische Kirche gegen Abschaffung von Paragraf 218
Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. Die katholische Kirche hält die Abschaffung von Paragraf 218 für den falschen Weg.
Es sei nicht einsichtig, dass eine Streichung aus dem Strafgesetzbuch das verfassungsrechtlich garantierte Lebensrecht des ungeborenen Kindes in gleicher Weise oder besser schützen solle als die gegenwärtige Regelung, sagte etwa der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing.
Andere Kirchenvertreter warnen davor, dass eine Streichung dazu führen könne, dass Abtreibungen bis kurz vor der Geburt des Kindes erlaubt werden und als normale Leistung des Gesundheitssystems gelten könnten.
Mehrheit sieht in Abtreibung immer noch Straftat
Ende Mai hatte eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen ergeben, dass eine Mehrheit der Menschen in Deutschland Abtreibung weiterhin als Straftat einstufen möchte.
Demnach sprachen sich 54 Prozent der Befragten dafür aus, dass der Paragraf 218 erhalten bleibt. 36 Prozent waren für eine Abschaffung des Strafrechtsparagrafen; drei Prozent forderten eine Verschärfung.