Wer ein Auto steuere, dürfe das Gesicht nicht so verhüllen, dass sie oder er nicht zu erkennen sei, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die Verwaltungsrichter wiesen damit die Klage der Muslimin ab. Sie hatte mit der Religionsfreiheit argumentiert.
"Keine Einschränkung der Religionsfreiheit"
Das Verwaltungsgericht argumentierte, das beim Autofahren geltende Verhüllungsverbot schränke das religiös begründete Tragen des Gesichtsschleiers nur in einer eng begrenzten und für die Religionsfreiheit typischerweise nicht wesentlichen Lebenssituation ein.
Das Gericht wies daraufhin, es gehe nicht um ein grundsätzliches Verbot der Verhüllung mit dem Gesichtsschleier. Im Straßenverkehr und bei etwaigen Kontrollen oder Rechtsverstößen müsse die Identität der Fahrzeuglenkerin aber klar feststellbar sein. DasVerwaltungsgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.