Demnach müssen Jobcenter Melde-Termine verschieben, wenn jemand "glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein". Dazu zählten religiöse Feiertage, "die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben", die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten.
Das Arbeitsministerium hatte dies laut Zeitung auf den Weg gebracht. "Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen", wird eine Sprecherin zitiert.