Kirchen wollen Extremisten in ihren Vorständen verhindern

Feindlichkeit wird abgewiesen

Die evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen wollen den Einzug von Menschen mit extremistischen Haltungen in ihre Vorstände und Räte verhindern. Dazu gibt es eine Handreichung mit theologischen und kirchenrechtlichen Bestimmungen.

Symbolbild Gemeindekirchenräte  / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Gemeindekirchenräte / © Harald Oppitz ( KNA )

Nicht wählbar sind danach Personen, die sich rassistisch, antisemitisch, islamfeindlich, queerfeindlich oder demokratiefeindlich äußern, betonte der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen, der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit.

Nicht geeignet 

In den kommenden Wochen wird in den Kirchengemeinden über die Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl für die kirchlichen Leitungsgremien im kommenden Frühjahr entschieden. Wer gruppenfeindlichen Positionen vertrete, sei für ein kirchliches, gesellschaftliches oder politisches Leitungsamt nicht geeignet, sagte Adomeit. Gleiches gilt für Personen, die Parteien, Vereinigungen und Initiativen angehören, die für solche Inhalte stehen.

Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen entstand 1971 und repräsentiert heute mehr als drei Millionen Protestanten. Zu ihr gehören die vier evangelisch-lutherischen Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer.

 

 

Quelle:
epd