Erzbistum Köln verkündet Kompromiss bei Pastoralen Einheiten

Gründung einer Pfarreiengemeinschaft bleibt möglich

Nach formaler Errichtung der 67 Pastoralen Einheiten zum 1. September hat Erzbischof Kardinal Woelki entschieden, welche rechtliche Form diese zukünftig im Erzbistum Köln haben werden. Das teilte das Erzbistum an diesem Mittwoch mit.

Kartenausschnitt des Erzbistums Köln (Erzbistum Köln)

Eine Pastorale Einheit ist ein Netzwerk vieler verschiedener Gemeinden und kirchlicher Akteure in einem fest umschriebenen territorialen Gebiet. Um diese Einheiten als solche für die Zukunft handlungsfähig aufzustellen, bedarf es einer geeigneten Rechtsform, in dem kirchenrechtliche und gesetzliche Anforderungen auf solider Basis erfüllt werden können, so das Erzbistum in der Pressemitteilung.

Rainer Maria Kardinal Woelki / © Federico Gambarini (dpa)
Rainer Maria Kardinal Woelki / © Federico Gambarini ( dpa )

Der Entscheidung des Erzbischofs vorausgegangen sei ein intensiver Beratungsprozess, in dem neben den beiden erzbischöflichen Beratungsgremien, Diözesanpastoralrat und Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, viele Gremien und Menschen aus den verschiedenen Seelsorgebereichen zwei Optionen für einen Rechtsrahmen diskutiert und entsprechende Empfehlungen abgegeben hätten.

Unterschiedliche Voten zusammenführen

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat laut Erzbistum empfohlen, die heutigen Pfarreien und Seelsorgebereiche innerhalb einer Pastoralen Einheit zu einer Pfarrei zu fusionieren. Dies würde die Anzahl der Rechtsträger deutlich reduzieren und in der Folge Verwaltungsstrukturen kosteneffizient verschlanken. Im Ziel würden die 67 Pastoralen Einheiten letztlich 67 rechtlich selbständigen Pfarreien entsprechen. Innerhalb dieser neuen Pfarreien wird es weiterhin zahlreiche Gemeinden geben, in denen das kirchliche Leben vor Ort kreativ und lebendig gestaltet werden soll.

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki (links) und Generalvikar Markus Hofmann (Mitte links) bei der Diskussionsrunde beim Diözesanpastoralrat DPR in Bensberg 10./11. Juni 2022 / © Christina Weyand (Erzbistum Köln)
Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki (links) und Generalvikar Markus Hofmann (Mitte links) bei der Diskussionsrunde beim Diözesanpastoralrat DPR in Bensberg 10./11. Juni 2022 / © Christina Weyand ( Erzbistum Köln )

Demgegenüber befürwortet der Diözesanpastoralrat, die Entscheidung über die Rechtsform in die Pastoralen Einheiten zu legen. 

"Gemeinsam mit meinen Beratungsgremien bin ich mir der Tragweite dieser Entscheidung bewusst", erklärt Kardinal Woelki in der Erklärung angesichts der jetzt zu setzenden Leitlinien und ergänzt: "Zum einen will ich alles Engagement und alle Bemühungen fördern, die vor Ort Vielfalt und Lebendigkeit des kirchlichen Lebens stärken. Zum anderen will ich gewährleisten, dass wir auch langfristig den Rahmen unserer organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten realistisch und verantwortungsvoll gestalten."

Kompromissvorschlag als guter Weg in die Zukunft

Vor diesem Hintergrund habe der Erzbischof laut Mitteilung entschieden, einen aus der Erzbischöflichen Beratungskonferenz heraus erarbeiteten Kompromissvorschlag umzusetzen:

Um weiterhin allen kirchenrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen zu können, ist eine erhebliche Vereinfachung und Reduzierung der Verwaltungsstrukturen und damit auch der zu verwaltenden Rechtsträger erforderlich. Daher sollen alle Pastoralen Einheiten bis Ende 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht. Diese Gemeinden werden die maßgeblichen, vom Erzbistum unterstützten Orte des kirchlichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein.

Neben diesem vorgezeichneten Weg wird den Pastoralen Einheiten unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. dauerhaft ausreichend besetzter Gremien und dem Vorliegen eines einmütigen Votums der Menschen vor Ort, eine zweite Möglichkeit eingeräumt werden: Diese sieht vor, dass in diesen Pastoralen Einheiten lediglich die Kirchengemeinden der bisherigen Seelsorgebereiche fusioniert werden und diese Pfarreien dann bis 2032 als Pfarreiengemeinschaft einen Kirchengemeindeverband als gemeinsamen Rechtsträger gründen.

Nächste Schritte stehen an

Bis Sommer 2025 erhalten alle Pastoralen Einheiten die Zeit, sich in einem individuellen Prozess mit ihrer Ausgangslage und den weiteren Entwicklungsschritten auseinanderzusetzen, um auf dieser Grundlage den jeweiligen Weg bis zum Jahr 2032 festzulegen.

Für diesen Informations- und Beratungsprozess wird es zielgerichtete Angebote und eine intensive Begleitung aus dem Generalvikariat geben. "Ich werde alles tun, um dazu beizutragen, dass uns der Weg zu einer lebendigen Kirche vor Ort unter neuen Rahmenbedingungen gelingt. Das eigentliche Potential für die Gestaltung der Zukunft unserer Kirche liegt bei den Menschen in den vielen Gemeinden, Gruppierungen und Einrichtungen im gesamten Erzbistum", zeigt sich Kardinal Woelki laut Mitteilung des Erzbistums überzeugt, dass die kommenden Herausforderungen gut gemeistert werden. 

Diözesanpastoralrat im Erzbistum Köln

Der DPR ist das wichtigste Beratungsgremium des Erzbischofs. Seine Mitglieder setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Diözesanrates, der Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten, der ständigen Diakone, der Priesterschaft, dem Führungsteam des Generalvikariats, der Ordensleute, der Internationalen Katholischen Seelsorge, der Geistlichen Gemeinschaften und des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates.

Blick auf den Kölner Dom / © RebeccaSabrina (shutterstock)
Blick auf den Kölner Dom / © RebeccaSabrina ( shutterstock )

 

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