Bischof Ackermann zahlt Schmerzensgeld nach zehn Wochen

Nach Kritik von Anklage

Gut zehn Wochen nach dem Urteil hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro an die Missbrauchsbetroffene Karin Weißenfels gezahlt. Zuvor hatte diese kritisiert, dass das Geld nicht überwiesen wurde.

Stephan Ackermann, Bischof von Trier und ehemaliger Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, nannte den wahren Namen einer Mitarbeiterin, die von sexuellen Übergriffen durch Priester berichtet hat / © Harald Oppitz (KNA)
Stephan Ackermann, Bischof von Trier und ehemaliger Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, nannte den wahren Namen einer Mitarbeiterin, die von sexuellen Übergriffen durch Priester berichtet hat / © Harald Oppitz ( KNA )

Das Geld sei am Freitag überwiesen worden, teilte eine Bistumssprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Zuvor hatten die Frau und ihre Anwaltskanzlei kritisiert, dass das Geld bis Freitagmittag noch nicht bei der Bank eingegangen war. 

Weißenfels nannte Ackermanns Handeln unglaubwürdig: "Wenn der Bischof sein Verhalten wirklich bedauern würde, hätte er zügiger gezahlt." 

Urteil von 10. November

Das Arbeitsgericht Trier hatte Anfang September entschieden, dass Ackermann an Weißenfels 20.000 Euro zahlen muss, weil er ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Das Urteil ist seit 10. November rechtskräftig.

Symbolbild Kirche vor Gericht / © New Africa (shutterstock)
Symbolbild Kirche vor Gericht / © New Africa ( shutterstock )

Die Frau hatte unter ihrem Pseudonym Karin Weißenfels von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet.

Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein.

Bischof Ackermann nannte richtigen Namen der Betroffenen 

Ackermann hatte im März 2022 den wahren Namen der Frau in einer Online-Konferenz mit Bistumsmitarbeitenden genannt.

Er entschuldigte sich anschließend und unterschrieb eine Unterlassungserklärung.

Weißenfels gibt an, die Namensnennung habe sie retraumatisiert und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Denn dadurch könnten Kollegen die bislang anonym veröffentlichte Missbrauchsgeschichte mit ihrer Person verbinden.

Das Arbeitsgericht Trier hatte mit der Höhe der Schmerzensgeldsumme der Forderung der Klägerin entsprochen. Zur Begründung sagte die Vorsitzende Richterin, der Bischof habe den Namen der Frau "bewusst erwähnt", es gehe um sehr persönliche Dinge, und die Namensnennung könne nicht rückgängig gemacht werden.

Ackermann und das Bistum hatten am Tag der Urteilsverkündung mitgeteilt, dass sie die Entscheidung des Gerichts akzeptieren und der Bischof den Betrag zahlen werde.

Trierer Missbrauchsbetroffene kritisieren UKA-Entschädigung

Missbrauchsbetroffene im Bistum Trier haben das Vorgehen der katholischen Kirche in Deutschland bei der Entschädigung von Opfern sexueller Gewalt kritisiert. "Nehmt der Kirche die Aufarbeitung und Entschädigung endlich aus den Händen", forderte der Verein "Missbrauchsopfer und Betroffene im Bistum Trier" (Missbit) am Donnerstag. Das Verfahren müsse "mit Betroffenenbeteiligung komplett in eine staatliche Kommission gegeben werden". Ein "opfergerechtes Entschädigungssystem" müsse geschaffen werden.

Stapel von Geldmünzen und Geldscheinen spiegeln sich vor einer gezeichneten Kuppel des Petersdoms.  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Stapel von Geldmünzen und Geldscheinen spiegeln sich vor einer gezeichneten Kuppel des Petersdoms. / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA