Sie ist unter dem Pseudonym "Karin Weißenfels" bekannt und betroffen von sexuellen Übergriffen. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Beklagtenseite angeordnet.
Hintergrund ist, dass Ackermann den wahren Namen der Frau vor Mitarbeitenden des Bistums genannt hatte. Der Bischof unterzeichnete nach der Namensnennung eine Unterlassungserklärung und bat die Frau um Entschuldigung.
Nachschulung im Datenschutz
Bei der Verhandlung könnte auch eine Entscheidung des katholischen Datenschutzzentrums in Frankfurt am Main eine Rolle spielen. Weißenfels hatte sich auch bei dieser Aufsichtsbehörde über Ackermanns Handeln beschwert. Das Datenschutzzentrum stellte zuletzt datenschutzrechtliche Verstöße fest. Es erließ mehrere Auflagen. So müssen Bischof, Generalvikar und weitere Mitarbeitende eine Schulung zum Thema machen und das Bistum der Behörde weitere Unterlagen zum Thema vorlegen.
Die Frau hatte unter ihrem Pseudonym mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er- bis zu den 2000er-Jahren berichtet. Im März fand in dem Rechtsstreit bereits ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt, bei dem sich die Parteien nicht einigten.