Das sagte der Kommissionsvorsitzende und frühere rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers am Montag in Trier.
Der 2022 gestorbene Priester steht im Verdacht, jahrzehntelang Jugendliche und junge Erwachsene nackt fotografiert und missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte unter anderem Fotos, Terminkalender und Briefe aus dem Haus des Priesters untersucht und danach Anfang Juli vernichten lassen.
Forderung nach guter Zusammenarbeit
Die Aufarbeitungskommission teilte nun mit, es sei unverständlich, warum die Staatsanwaltschaft nicht vor der Vernichtung über den Antrag der kirchlichen Sonderermittler entschieden habe. Die Kommission erwarte nun "umso mehr eine gute, offene Zusammenarbeit mit den saarländischen Behörden bei der Rekonstruktion des Beweismaterials, soweit dies noch möglich ist", heißt es in der Erklärung.
Die Kommission hatte zwei Sonderermittler mit der Aufarbeitung des komplexen Dillinger-Falls beauftragt. Sie hatten eigenen Angaben zufolge am 20. Juni einen Antrag auf Akteneinsicht bei den Behörden in Saarbrücken gestellt.
Entschuldigung der Staatsanwaltschaft
Robbers teilte mit, er rechne letztlich mit einem positiven Bescheid aus Saarbrücken. Davon unabhängig habe die Staatsanwaltschaft Mainz dem Gesuch auf Einsicht in die dort vorhandenen Akten und Beweismittel bereits stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte sich mit rund 4.000 Fotos aus Dillingers Haus befasst.
Am Freitag hatte der Saarbrücker Generalstaatsanwalt Manfred Kost vor dem Justizausschuss des Saarlands erklärt, dass sich mit dem Antrag der kirchlichen Sonderermittler "nicht einfache Rechtsfragen" verbänden. Kost entschuldigte sich zudem für die Vernichtung des Materials und sprach von einem Fehler.
Polizei und Staatsanwaltschaft in Saarbrücken teilten zudem mit, dass zwar ein Großteil der Unterlagen und Datenträger vernichtet worden sei. Die Behörden verfügten allerdings über gesicherte Daten aus den Datenträgern, die Auswertung der Unterlagen und Dokumente, sowie über Briefe des Priesters.