Der Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz Felix Gmür, Bischof von Basel, sagte dem Portal kath.ch (Freitag) kurz nach einem Besuch im Vatikan: "Wir haben jetzt grünes Licht bekommen und können uns an die Arbeit machen."
Der Papst habe sofort verstanden, dass die Kirche in der Schweiz ein solches Gericht brauche. Nun gehe es unter anderem darum, geeignete Fachleute zu finden.
Zusätzliche Sanktionen durch das neue Kirchengericht
Die Bischofskonferenz der Alpenrepublik hatte im September angekündigt, im Kampf gegen sexuellen Missbrauch eine solche Institution einzurichten.
Vorrang hätten zwar weiterhin die zivilen Strafverfolgungsbehörden, die bei entsprechenden Vorkommnissen zwingend eingeschaltet werden müssten, hieß es in der damaligen Erklärung.
Das kirchliche Gericht solle sich jedoch - in Absprache mit Rom - zusätzlich mit möglichen Sanktionen befassen, wenn ein Verstoß gegen Kirchengesetze vorliege.
Öffnung des Nuntiatur-Archivs nicht ohne Weiteres
Komplizierter ist dagegen die Frage einer Öffnung des Nuntiatur-Archivs in Bern zu Zwecken der Missbrauchsaufarbeitung.
"Die Archive der Nuntiatur und aller Botschaften sind durch internationale Abkommen geschützt. Der Heilige Stuhl hält sich daran und wird hier in keinem Fall das Recht brechen", stellte Gmür klar.
Eine andere Sache seien die Archive in Rom: "In begründeten Einzelfällen kann man dort wohl in Zukunft um ein Einsichtsrecht nachfragen."
Darauf hätten die Bischöfe in der Schweiz aber keinen Einfluss, gab Gmür zu bedenken.
Debatte über Umgang mit Missbrauch
Die katholische Kirche in der Schweiz ist derzeit intensiv mit einer Debatte über den Umgang mit Missbrauch befasst. Auslöser war eine Mitte September vorgestellte Studie der Universität Zürich zu dem Thema.
Zudem war bekannt geworden, dass der Vatikan eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen vier amtierende und zwei emeritierte Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz angeordnet hatte.