Erzbistum Köln verzichtet nach Klage erneut auf Verjährung

Termin für Prozess steht noch aus

Das Erzbistum Köln verzichtet in einem weiteren Schmerzensgeldprozess eines Opfers sexualisierter Gewalt darauf, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Es geht um die Summe von 850.000 Euro, auf die eine Frau geklagt hatte.

Symbolbild Richterin mit Richterhammer / © nampix (shutterstock)
Symbolbild Richterin mit Richterhammer / © nampix ( shutterstock )

Das Erzbistum und eine Sprecherin des Landgerichts Köln bestätigten am Dienstag einen entsprechenden Bericht des WDR. Die Betroffene, die jahrelang von ihrem Pflegevater missbraucht worden war, hatte das Erzbistum im Juli auf insgesamt 850.000 Euro Entschädigung verklagt.

Köln: Der angeklagte katholische Priester U. hält sich im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht / © Federico Gambarini (dpa)
Köln: Der angeklagte katholische Priester U. hält sich im Gerichtssaal eine Mappe vor das Gesicht / © Federico Gambarini ( dpa )

Bei dem Pflegevater handelt es sich um den inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priester U. Der Geistliche war im vergangenen Jahr in einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Landgericht wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Termin für eine Verhandlung in dem Schmerzensgeldprozess steht laut der Gerichtssprecherin noch nicht fest.

Signalwirkung für andere Fälle

Bereits in einer ersten Schmerzensgeldklage im Juni hatte das Kölner Landgericht entschieden, dass das Erzbistum einem Betroffenen 300.000 Euro zahlen musste. Nach dem wegweisenden Urteil haben bundesweit mehrere weitere Betroffene ähnliche Klagen angekündigt.

Die Anwälte der Klägerin sagten dem WDR, dass sie die Entscheidung des Erzbistums begrüßten - im Sinne der Klägerin, aber auch, weil davon eine Signalwirkung für andere Fälle ausgehen könnte. Das Erzbistum hat auf eine Anfrage zu dem Fall bisher noch nicht reagiert.

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )
Quelle:
KNA