Das gab das Gericht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag bekannt.
Somit muss der 70 Jahre alte Geistliche U. zwölf Jahre in Haft und an drei Betroffene ein Schmerzensgeld von zusammengerechnet 50.000 Euro sowie Schadenersatz zahlen. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuerst über die zurückgenommene Revision berichtet.
Begründungen der Strafkammer nicht zu beanstanden
Insgesamt verging sich der Priester zwischen 1993 und Januar 2018 an neun minderjährigen Mädchen. Richter Christoph Kaufmann verkündete seine Entscheidung Ende Februar, woraufhin U.s Anwalt zunächst Revision einlegte. Mittlerweile liegt die Urteilsbegründung schriftlich vor. Diese sei diskutiert worden "mit dem Ergebnis, dass die Begründungen der Strafkammer nicht zu beanstanden sind", teilte Deckers auf Anfrage mit.
Als Zeugen sagten in dem Prozess auch prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, sowie der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter, Günter Assenmacher, aus. Beide hatten in den Jahren 2010 und 2011 mit U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag.
Damals beurlaubte das Erzbistum den Priester zunächst. Dann wurde die Anzeige jedoch zurückgezogen und U. durfte wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten.
Fall wurde 2018 neu aufgerollt
2018 rollte die mittlerweile gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese den Fall erneut auf. Ab 2019 war U. die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt. Bis einige Monate vor diesem Verbot hatte er als Seelsorger Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.
In dem Prozess traten ursprünglich drei Nichten des Priesters sowie eine weitere Betroffene als Nebenklägerinnen auf. Im Laufe der Verhandlung meldeten sich weitere Opfer. Richter Kaufmann erließ im Januar Untersuchungshaft gegen U., weil er Wiederholungsgefahr sah.