Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die eine unerwünschte Entwicklung verhindern sollen. Ziel aller Präventionsmaßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist, diese zu stärken, damit sie sich gegen jede Form der Gewalt wehren können. Außerdem werden geschützte Strukturen geschaffen, in denen sich die Minderjährigen sicher fühlen und sich gesund entwickeln können.
Das Erzbistum Köln sieht sich in einer "besonderen Verantwortung für den Schutz der Minderjährigen sowie der schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in Gemeinden, Einrichtungen und Diensten" bewusst. Um dieser Verantwortung nachzukommen, sind unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt worden.
So muss jeder Träger im Erzbistum (Gemeinden, Kindergärten, Jugendverbänden etc.) ein individuelles Schutzkonzept erarbeiten. Er muss Sorge dafür tragen, dass nur solche Personen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die fachlich und persönlich dafür geeignet sind.
Jeder hauptamtliche und viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kontakt zu Minderjährigen müssen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugniss und eine Selbstauskunft vorlegen. So wird sichergestellt, dass kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen die Mitarbeiter läuft.
Zusätzlich verpflichten sie sich, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten, die "ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang" mit Kindern und Jugendlichen sicherstellen. (Erzbistum Köln)