Die DBK sucht Mitarbeitende für Gremien gegen Missbrauch

Zur Prävention und Intervention

Für zwei Gremien, die sich mit sexuellem Missbrauch und Gewalt in der katholischen Kirche beschäftigen, werden Mitarbeitende gesucht. Die Meldefrist wurde laut der Deutschen Bischofskonferenz bis zum 15. Februar verlängert.

Logo der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) / © Julia Steinbrecht (KNA)
Logo der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Dafür stehen auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ein Formular und weitergehende Informationen zur Verfügung. Bei den Gremien handelt es sich um den Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen sowie den Betroffenenbeirat.

Der Sachverständigenrat

Die Bischofskonferenz hatte im Frühjahr dieses Jahres die Gründung des Sachverständigenrates beschlossen. Dieser solle "durch das Monitoring der bestehenden Maßnahmen der katholischen Kirche zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung ermöglichen". Die Erkenntnisse und Empfehlungen daraus gehen den Angaben zufolge an die Bischöfe.

Die neun Mitglieder des Sachverständigenrates sollen demnach verschiedenen Disziplinen angehören und entsprechendes Fachwissen haben. Genannt werden beispielhaft die Bereiche Recht, Medizin, Psychologie, Soziologie und Kriminalistik. Auch sollten sie Kenntnisse in Monitoring, Prozess- und Qualitätsmanagement besitzen. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden für drei Jahre berufen.

Der Betroffenenbeirat 

Der Betroffenenbeirat soll laut Bischofskonferenz wie bisher zwölf ehrenamtlich tätige Mitglieder haben. Gesucht würden nun vier Personen, da acht auch in der zweiten Amtsperiode des Beirats mitarbeiten wollten. Auch Angehörige von Betroffenen sexuellen Missbrauchs im Raum der katholischen Kirche seien zur Mitarbeit eingeladen. 2019 hatten die Bischöfe eine Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der Arbeit der Bischofskonferenz begründet.

Der Beirat soll die Arbeit des künftigen Sachverständigenrates durch zwei entsandte Mitglieder begleiten und die bischöfliche Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen beraten, wie es heißt. Auch sollten die Perspektive und die Beteiligung von Betroffenen gestärkt werden.

Die Bischofskonferenz betonte, dass den jeweiligen Auswahlkommissionen keine Vertreterinnen und Vertreter der Kirche angehören. Der Aachener Bischof Helmut Dieser, Vorsitzende der bischöflichen Fachgruppe, erklärte: "Mit dem Monitoring durch einen unabhängigen Sachverständigenrat stellen sich alle 27 (Erz-)Diözesen einer kontinuierlichen Überprüfung ihrer Maßnahmen zur Prävention und Intervention." Mit Blick auf den Betroffenenbeirat sagte Dieser, dass eine konsequente Einbeziehung der Betroffenenperspektive und die direkte Betroffenenbeteiligung unverzichtbar seien.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 31.01.2024 um 14 Uhr aktualisiert.

Quelle:
KNA