Ernannter Erzbischof kritisiert Uneindeutigkeit aus Rom

Vorstoß ohne Weiterentwicklung der Lehre

Der ernannte Bamberger Erzbischof Gössl hätte sich eine eindeutigere Position zu Segensfeiern für irreguläre Paare gewünscht. Der Papst habe die Lehre nicht geändert. Homosexuelle Handlungen würden immer noch als sündig angesehen.

Der neue Bamberger Bischof Herwig Gössl / © Daniel Löb (dpa)
Der neue Bamberger Bischof Herwig Gössl / © Daniel Löb ( dpa )

"Ich dachte, wenn wir solche Partnerschaften segnen, müsste sich die Lehre so weiterentwickeln, dass homosexuelle Handlungen nicht mehr als schwere Sünde gesehen werden", sagte Gössl der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag). 

Nun habe der Papst die Lehre nicht geändert, Seelsorgende sollten Homosexuelle dennoch segnen können. Nach Einschätzung des künftigen Bamberger Erzbischofs wäre auch Betroffenen selber eine eindeutigere Aussage lieber gewesen. 

Bischof Gössl sieht noch kein Ende der Segnungs-Debatte

"Ich denke, das ist noch nicht das Ende der Debatte", fügte er hinzu. An seiner eigenen Überzeugung ändere das Schreiben aus Rom nichts, an der Praxis vermutlich schon. Mitte Dezember hatte Gössl das Vatikan-Dokument "Fiducia Supplicans" begrüßt. 

Darin war erstmals klargestellt worden, dass eine Segnung homosexueller und wiederverheirateter Paare auch in der katholischen Kirche grundsätzlich möglich ist. Damit werde ein wichtiger Wunsch vieler Gläubiger aufgegriffen, sagte er damals. 

Der Geistliche war am 9. Dezember von Papst Franziskus zum Nachfolger des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick ernannt worden. Die Amtseinführung ist am 2. März.

Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare

Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.

Ein Regenbogen leuchtet über dem Petersdom vor dem Beginn der wöchentlichen Generalaudienz von Papst Franziskus im Vatikan / © Gregorio Borgia (dpa)
Ein Regenbogen leuchtet über dem Petersdom vor dem Beginn der wöchentlichen Generalaudienz von Papst Franziskus im Vatikan / © Gregorio Borgia ( dpa )
Quelle:
KNA