Digitale Gottesdienste weiter mit Lied-Einblendungen möglich

Sondervereinbarung war ausgelaufen

Katholische Gemeinden können auch weiterhin Lieder und Liedtexte bei digitalen Gottesdiensten einblenden. Das bezieht sich auch auf Veranstaltungen gottesdienstlicher Art, wie die Bischofskonferenz in Bonn mitteilte.

Symbolbild Liveübertragung eines Gottesdienstes / © Corinne Simon (KNA)
Symbolbild Liveübertragung eines Gottesdienstes / © Corinne Simon ( KNA )

Laut der Deutschen Bischofskonferenz war zum 31. Dezember 2023 eine Sondervereinbarung, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschlossen worden war, abgelaufen. Nun hätten die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Anschlussvereinbarung unterzeichnet, die bis zum 31. Dezember 2025 gültig sei.

Einblendungen auf Webseiten der Gemeinden möglich

"Somit können die Gemeinden der katholischen Kirche in Deutschland auch weiterhin Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen öffentlich zugänglich machen (einblenden), so insbesondere auch bei der Übertragung auf gemeindeeigenen Internetseiten", teilte die Bischofskonferenz mit.

Die VG Musikedition nimmt den Angaben zufolge etwa Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.

Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen (Erz-)Diözesen zusammengeschlossen.

Deutsche Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der katholischen Bischöfe in Deutschland. Sie leiten als Ortsbischöfe eines der 27 Bistümer oder unterstützen als Weihbischöfe. Insgesamt gehören ihr derzeit (September 24) 61 Mitglieder an.

Ebenfalls zur Konferenz gehören - auch wenn sie nicht Bischöfe sind - Diözesanadministratoren, die ein Bistum nach Rücktritt oder Tod eines Ortsbischofs übergangsweise verwalten.

Logo der Deutschen Bischofskonferenz auf einem Schild neben dem Eingang zum Sekretariat der DBK / © Julia Steinbrecht (KNA)
Logo der Deutschen Bischofskonferenz auf einem Schild neben dem Eingang zum Sekretariat der DBK / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA