Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Erlass hervor. Die Einrichtung überwacht in Übereinstimmung mit dem vatikanischen Wirtschaftsrat etwa die finanziellen und administrativen Angelegenheiten der Kurie und anderer vatikanischer Institutionen.
Demnach bedürfen Ausgaben einer Genehmigung des Wirtschaftssekretariats, die mehr als zwei Prozent der durchschnittlichen Gesamtausgaben der jeweiligen Einrichtung übersteigen. Diese ergeben sich aus den Bilanzen der letzten drei Jahre. Ausgaben von unter 150.000 Euro sind davon ausgenommen.
Flexibilität, Dynamik und transparente Effizienz fördern
Notwendige Genehmigungsverfahren sind dem Dokument zufolge innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Antrags abzuschließen. Ohne Rückmeldungen oder Nachforderungen etwa von Dokumenten gilt eine Nichtbeantwortung innerhalb dieser Frist als Genehmigung. Höchstens 40 Tage darf ein Genehmigungsverfahren dauern. Rechtsmittel gegen die Entscheidung dürfen eingelegt werden.
Die festgelegten Modalitäten und finanziellen Grenzwerte des sogenannten Motu Proprio sollen laut Papst Franziskus die Flexibilität, Dynamik und transparente Effizienz der Institutionen fördern.
In einem weiteren, ebenfalls am Dienstag veröffentlichten Erlass präzisiert Franziskus zudem die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Zur Förderung von Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb würden folgende Ziele verfolgt: die nachhaltige Verwendung der internen Mittel, die Transparenz des Vergabeverfahrens, die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Bieter und die Förderung eines wirksamen Wettbewerbs zwischen den Bietern insbesondere durch Maßnahmen zur Bekämpfung von unzulässigen Wettbewerbsabsprachen und Korruption.