Die Petition umfasst derzeit rund 37.000 Unterschriften. Zusätzlich ist laut Mitteilung von Verdi eine Demonstration im Zentrum der Hauptstadt geplant.
Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland wird auch als Dritter Weg bezeichnet. Es räumt den Kirchen das Recht ein, ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts zu schaffen. So sind Streiks und Aussperrungen bei evangelischer und katholischer Kirche sowie ihren Sozialverbänden Caritas und Diakonie verboten. Tarifverhandlungen finden in eigenen, auf Konsens ausgerichteten Gremien statt.
Zudem verlangt insbesondere die katholische Kirche Loyalitätspflichten ihrer Mitarbeiter, die das Privatleben betreffen.
Weitreichende Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen
Allerdings haben die katholischen Bischöfe schon Ende 2022 eine weitreichende Liberalisierung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Danach müssen etwa Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.
Nach Angaben von Verdi haben Beschäftigte in Kirchen sowie bei Diakonie und Caritas jedoch weiterhin nicht dieselben Rechte wie ihre Kolleginnen und Kollegen in weltlichen Betrieben. So kritisiert die Gewerkschaft, dass Kirchenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter weiterhin wegen privater Entscheidungen wie dem Kirchenaustritt gekündigt werden könnten.
Zudem seien ihnen weniger Mitbestimmungsrechte etwa bei der Wahl von Mitarbeitervertretungen oder der Einrichtung von Betriebsräten eingeräumt. Die Bundesregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, mit den Kirchen zu prüfen, "inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann".
Flächendeckende Tarifbindung für alle kirchlichen Einrichtungen
Die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche sowie Caritas und Diakonie widersprachen der Verdi-Petition am Dienstag und verteidigten den Dritten Weg. So gebe es eine flächendeckende Tarifbindung für alle kirchlichen Einrichtungen. Die Beschäftigten profitierten dadurch von Vergütungen, Altersvorsorge und Zusatzleistungen, die zumeist besser als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen seien, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Auch Mitarbeitervertretungen auf dem rechtlichen Niveau von Betriebsräten gebe es in nahezu allen kirchlichen Einrichtungen. "Der kirchengemäße Verzicht auf Arbeitskampf als Mittel der tariflichen Auseinandersetzung führt also keineswegs zu schlechteren Arbeitsbedingungen." Zudem seien Sanktionen gegen Mitarbeitende aus privaten Gründen oder auf Grund ihres Glaubens abgeschafft. "Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen wird in beiden Kirchen ausdrücklich als Bereicherung anerkannt", so die Mitteilung.