Wie lokale Medien berichteten, attestierte die Richterin dem Geistlichen (Montag Ortszeit) in der Urteilsbegründung einen abscheulichen Mangel an Reue.
Systematische Vorgehensweise
Zudem äußerte sie die Befürchtung, dass der 72-Jährige erneut Straftaten begehen könnte. Dafür spreche seine systematische Vorgehensweise, die von erheblicher krimineller Energie zeuge.
Der Mann hatte den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren mehrere ältere Priesterkollegen betreut, die in einem Altersheim des Bistums Lansing lebten. Weil die Betroffenen wegen gesundheitlicher Probleme teils nicht mehr geschäftsfähig waren, verwaltete der nun Verurteilte ihr Geld. Insgesamt soll er so mehr als 800.000 Dollar auf fremde Konten überwiesen haben.
Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Geistliche finanzielle Wiedergutmachung leisten. Sein Status als Priester ist Gegenstand einer kirchenrechtlichen Untersuchung. Er selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe und kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.