Neues Gesetz soll Missbrauchsbetroffene stärken

"Nachholende Gerechtigkeit"

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Rechte von Betroffenen von sexuellem Missbrauch stärken. Dafür will sie unter anderem einen Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern einführen.

Insignien weltlicher Gerichtsbarkeit: Hammer, Justitia und Aktenstapel. / © Volker Hartmann (dpa)
Insignien weltlicher Gerichtsbarkeit: Hammer, Justitia und Aktenstapel. / © Volker Hartmann ( dpa )

"Es geht um ein Recht, Prozesse anzustoßen, ein Recht auf Sichtbarmachen", sagte die Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). "Zum Beispiel mit einem Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern."

"Große Chance im Kampf gegen sexuelle Gewalt"

Wenn der Bund dies für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe festlege, hofft sie, dass auch die Länder nachziehen und so zum Beispiel Betroffenen Akteneinsicht für Schulakten ermöglichen. Claus sieht darin eine "große Chance im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen."

Kerstin Claus / © Demy Becker (dpa)
Kerstin Claus / © Demy Becker ( dpa )

Geregelt werden soll das in einem Gesetz, das auch Claus' Position als Beauftragte, den Betroffenenrat als beratendes Gremium und die Unabhängige Aufarbeitungskommission stärken soll. 

In dem Gesetzentwurf, der nach Informationen der Funke-Zeitungen kurz vor dem Abschluss der Ressortabstimmung steht, sind demnach auch noch weitere Unterstützungsleistungen vorgesehen für Menschen, die Missbrauch erlebt haben, etwa Information und konkrete Beratung, wie man Akteneinsicht bekommt. 

"Nachholende Gerechtigkeit"

"Da geht es um eine Form von nachholender Gerechtigkeit", sagte laus. "Hier sehe ich den Staat und die Gesellschaft in der Verantwortung. Sie waren es, die nicht hingesehen haben, die nicht geschützt haben."

Zudem soll darin ein bisher einmaliges Forschungsvorhaben angestoßen werden, dass das große Dunkelfeld beim Thema sexueller Missbrauch erhellen soll. Geplant ist laut Claus eine groß angelegte Befragung von Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen.

Das Amt des Missbrauchsbeauftragten

Das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten sowie den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung 2010 eingerichtet. Es war eine Reaktion auf das damals bekannt gewordene Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen und Institutionen. Das Amt wurde zunächst von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann ausgeübt. Seit Dezember 2011 war Johannes-Wilhelm Rörig Missbrauchsbeauftragter, am 30.03.2022 wurde er von Kerstin Claus abgelöst. (www.bundesregierung.de)

Symbolbild Missbrauch / © somkhana (shutterstock)
Quelle:
KNA