Einen entsprechenden Bericht des gemeinnützigen Medienhauses Correctiv bestätigte das Landgericht Essen am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Über konkrete Inhalte wollte sich der Sprecher nicht äußern; zunächst müsse die Klage dem Bistum zugestellt sein.
Laut Correctiv reichte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz eine Amtshaftungsklage ein. Von einer Summe ist nicht die Rede, gefordert werde lediglich "ein angemessenes Schmerzensgeld". Sein Mandant wurde den Angaben zufolge vom Priester H. missbraucht.
Schulz vertritt einen weiteren von H. Geschädigten in einem Schmerzensgeldprozess, der aktuell vor dem Landgericht Traunstein geführt wird. Dort richtet sich die Hauptforderung gegen das Erzbistum München und Freising.
H. darf sich nicht mehr Pfarrer nennen
Der Fall H. wurde bundesweit bekannt. Der Geistliche verging sich an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern an Minderjährigen. 1980 wurde er vom Bistum Essen in das Erzbistum München und Freising versetzt. Damals war Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., Erzbischof in München.
Trotz gerichtlicher Verurteilung und eines Gutachtens, das vor der Arbeit mit Kindern warnte, wurde er erneut mit der Gemeindeseelsorge beauftragt. Erst 2010 wurde H. von dieser Tätigkeit abberufen. Seit 2020 lebt er wieder im Bistum Essen. Er darf seinem Beruf nicht mehr nachgehen und sich nicht mehr Pfarrer nennen.
Betroffene finden freiwillige Zahlungen zu niedrig
Das Landgericht Köln hatte im vergangenen Jahr einem Mann, der in seiner Zeit als Messdiener missbraucht wurde, das bislang höchste Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Seitdem haben mehrere Opfer Schmerzensgeldklagen eingereicht. Viele Betroffenen halten die freiwilligen Zahlungen der Kirche in Anerkennung des Leids für zu niedrig.