Kirchenmusiker ordnet GEMA-Regelung für Gemeinden ein

"Das kann richtig teuer werden"

Seit Beginn des Jahres gilt eine neue GEMA-Regelung, dass Gemeinden ihre Konzerte selbst anmelden und bezahlen müssen. Dieter Leipold, Kölner Referent für Kirchenmusik, erklärt, was sich ändert und worauf Gemeinden achten müssen.

Symbolbild Musik / © Freedom Studio (shutterstock)

DOMRADIO.DE: Warum hat man denn das bisherige Prinzip der pauschalen Abrechnung für Konzerte aufgegeben? 

Dieter Leibold, Referent für Kirchenmusik im Erzbistum Köln / © Tim Helssen (DR)
Dieter Leibold, Referent für Kirchenmusik im Erzbistum Köln / © Tim Helssen ( DR )

Dieter Leibold (Referent für Kirchenmusik im Erzbistum Köln): Ich habe Verständnis für beide Seiten, sowohl für die GEMA, als auch für die Musiker, die sich jetzt über mehr Verwaltungsaufwand ärgern. Es war vorher so, dass man als Musiker die Veranstaltung und die sogenannte "Setlist" melden musste. Der Unterschied ist, dass man jetzt auch bezahlen muss. Der oder die Musikerin selbst oder die Kirchengemeinde, je nachdem, wer der Veranstalter ist. 

Verständnis für beide Seiten habe ich deswegen, weil ich natürlich sehe, dass die Musikerinnen und Musiker möglichst wenig Verwaltungsaufwand haben möchten, um zu musizieren und die GEMA sich einsetzen muss, dass die Komponistinnen und Komponisten, die ja auch von ihrer Musik leben wollen, genügend Einnahmen haben. 

Das Thema ist also nicht ganz einfach. Aufgegeben hat man diese pauschale Abrechnung eigentlich nicht, sondern der Vertrag, der das abgedeckt hat, ist Ende 2023 einfach ausgelaufen. Danach wurde nur noch für den liturgischen Bereich der Pauschalvertrag verlängert. Für den Bereich der Konzerte und der Veranstaltung bin ich jetzt mal optimistisch und sage, dass der Vertrag NOCH nicht verlängert wurde, aber im Augenblick eben aufgehoben ist. 

Für die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker bedeutet es, dass wir nicht von dem pauschalen Vertrag profitieren. Viele Sachen, die vorher über den Pauschalvertrag abgedeckt waren, müssen jetzt selbst gemacht werden. 

DOMRADIO.DE: Was wird jetzt also vom Bistum und was von den Gemeinden bezahlt?

Dieter Leibold

"Nach der Anmeldung kommt die Rechnung direkt an die Gemeinde."

Leibold: Die finanzielle Seite sieht im Augenblick so aus, dass die Kirchengemeinden die Kosten tragen. Praktisch heißt das, wenn der Kirchenmusiker oder die Kirchenmusikerin ein Konzert plant, dann muss das vorher angemeldet werden bei der GEMA. Das geht entweder per Email oder über ein Onlineportal. 

Nach der Anmeldung kommt dann die Rechnung direkt an die Gemeinde und die Gemeinde übernimmt dann die Kosten. Also nicht das Bistum, sondern die Kirchengemeinde. Vorher war es so, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) im Auftrag der Bistümer diese Kosten pauschal an die GEMA überwiesen hat. Die Gemeinde hatte damit eigentlich nichts zu tun. 

DOMRADIO.DE: Und wenn man da etwas falsch macht, könnte es vermutlich auch schwierig werden, oder? 

Leibold: Genau, die GEMA hat das Recht, wenn jemand seine Veranstaltung nicht anmeldet, die doppelte Höhe der Beiträge zu verlangen. Das wird dann richtig teuer, wenn jemand normalerweise 250 Euro bezahlen würde, muss bei einem Verstoß 500 Euro oder eben noch mehr gezahlt werden. 

DOMRADIO.DE: Seit dem 1. Januar ist diese Regelung gültig, weil die alte ausgelaufen ist. Was bedeutet das denn für die Konzerte, die vielleicht im vergangenen Jahr schon für diesen Sommer geplant worden sind? 

Leibold: Das ist tatsächlich ein Problem, denn der Betrag, der für die GEMA kalkuliert werden müsste, fehlt jetzt. Und das kann schon heißen, dass jemand als Konzertveranstalter ein Konzert aus finanziellen Gründen nicht durchführen kann. Das ist die Gefahr dabei. Und ich glaube, das hat auch schon manche Konzerte betroffen, die also deswegen da nicht stattgefunden haben. 

DOMRADIO.DE: Alle Kirchengemeinden sind von der Neuregelung betroffen. Mit welchen Fragen wenden sich die Menschen denn an Sie? 

Dieter Leibold

"Aber alles, was außerhalb der Liturgie stattfindet, muss der GEMA gemeldet werden."

Leibold: Vielleicht noch kurz den Hinweis, dass es nicht nur um Kirchenkonzerte geht, sondern es um alle Veranstaltungen, die im Bereich der Kirchengemeinde stattfinden. Also Kindergartenfeste, Pfarrfeste und alles was im nicht liturgisch ist. Denn für die Liturgie ist der Pauschalvertrag verlängert worden und weiterhin abgedeckt. Aber alles, was außerhalb der Liturgie stattfindet, muss der GEMA gemeldet werden. 

Und die Fragen sind sehr vielfältig. Beispielsweise "Wie muss ich das denn überhaupt machen? Da steht, ich muss ein Onlineportal verwenden." Ich habe gerade schon gesagt, dass auch eine einfache Email funktioniert. Die Meldung muss nur digital sein. 

Eine weitere Frage ist: "Welche Musik muss ich überhaupt melden?" Auch das ist nicht so ganz einfach. Urheberrechtlich geschützt ist Musik aller lebenden Komponistinnen und Komponisten und zwar noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Diese Musik muss angemeldet werden. 

Es kommt noch etwas dazu, wenn ein Werk eines lang verstorbenen Komponisten noch mal neu bearbeitet wird, dann kann auch diese Neubearbeitung geschützt sein. Darum ist es immer wieder gut, vorher bei der GEMA einfach mal zu fragen, wie es bei meiner Musik aussieht, die ich jetzt vielleicht aufführen will? 

DOMRADIO.DE: Die Gemeinden stehen vor dem Problem, dass das Personal ist gleich, aber der Arbeitsaufwand mehr wird. Wer soll das machen und haben diejenigen überhaupt Ahnung davon?

Leibold: Genau das ist auch die Frage, wer das von uns aus in der Kirchengemeinde macht. Das wird im Moment unterschiedlich gehandhabt. Manchmal läuft es gut und manchmal sind die Fragen einfach da. 

Ich war auch lange Kirchenmusiker in einer Kirchengemeinde und für mich war immer wichtig, dass ich wirklich Zeit habe, um Musik zu machen, dass ich Zeit habe, mit meinen Chören Konzerte oder Gottesdienste vorzubereiten. Und diese Zeit fehlt vielen Kirchenmusikerin und Kirchenmusikern momentan, weil man jetzt am Schreibtisch sitzt und sich durch dieses komplizierte Thema durcharbeiten muss. 

Das ist Zeit, die für andere wichtige Dinge fehlt, die im Bereich der Kirchengemeinden und der Kirchenmusik momentan anstehen. Das muss alles neu strukturiert werden. Und dadurch gibt es jetzt eine Konkurrenz zwischen Zeit für GEMA und Zeit für Zukunftsentwicklung. und das ist schade. Und deswegen ich habe vorhin gesagt, ich bin etwas optimistisch, dass der Vertrag vielleicht dann doch wiederkommt. Ich würde mich freuen, weil diese Zeit produktiver und effektiver eingesetzt werden könnte. 

DOMRADIO.DE: Wie will man denn derweil die Gemeinden bei der Verwaltung unterstützen? 

Dieter Leibold

"Wir wollen Antworten geben, die für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort hilfreich sind."

Leibold: Wir versuchen im Fachbereich Kirchenmusik alles, um die Antworten so zu geben, dass es für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort hilfreich ist. Aber Sie haben recht, das ist eine schwere Frage, auf die ich im Augenblick auch keine Antwort habe. Wie kann man die Gemeinden in der Verwaltung unterstützen, damit mehr Zeit für wichtigere Dinge da ist? Die Frage ist noch offen. 

DOMRADIO.DE: Aber es gibt schon Fortbildungsmöglichkeiten? 

Leibold: Ja, es gibt zum Beispiel am 29. Mai ein Webinar, also ein Onlineangebot, in dem die GEMA zu den ganzen Fragen informiert. Wie man sich anmeldet, was man überhaupt melden muss und was hinterher als Rechnung kommt. Das findet speziell für die katholischen Veranstalter statt. 

Am 29. Mai von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr. Den Zugangslink erfährt man einige Tage vorher auf der Seite der GEMA. Und ich sage auch auf der Seite unserer Kirchenmusik im Erzbistum Köln, da wird es auch veröffentlicht. 

DOMRADIO.DE: Ihr Blick nach vorne bleibt trotzdem optimistisch?

Leibold: Ich denke, wir haben im Augenblick viele Fragen, die beantwortet werden müssen. Und ich glaube, wir finden mit Sicherheit Antworten für das Thema. Den Pauschalvertrag gab es schon mal und ich bin optimistisch, dass es gut gelöst wird und auch im Sinne der Kolleginnen und Kollegen. 

Das Interview führte Dagmar Peters.

GEMA

In der GEMA haben sich Komponisten und Textdichter als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger zusammengeschlossen. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden. Zugleich engagiert sie sich in zahlreichen Förderprojekten für eine vielfältige Musikkultur.

Symbolbild Musiker spielt Gitarre / © fizkes (shutterstock)
Symbolbild Musiker spielt Gitarre / © fizkes ( shutterstock )
Quelle:
DR