Es waren: Friederike "Frieda" Nadig (SPD, 1897-1970), Elisabeth Selbert (SPD, 1896-1986), Helene Weber (Zentrum, 1881-1962) und Helene Wessel (CDU, 1898-1969). Sie sind auch als "Mütter des Grundgesetzes" bekannt.
"Im Parlamentarischen Rat ist die deutsche Frau zahlenmäßig viel zu gering vertreten", sagte Friederike Nadig damals und forderte: "Das Grundgesetz muss aber den Willen der Staatsbürger, die überwiegend Frauen sind, widerspiegeln."
Tatsächlich gab es zu diesem Zeitpunkt mehr Frauen als Männer in der Bevölkerung, weil viele Männer entweder noch in Gefangenschaft oder im Krieg gefallen waren.
"Vor allem einer Frau verdanken wir Artikel 3 Absatz 2"
Die vier Frauen hatten ihre politische Sozialisation während der Kaiserzeit und der Weimarer Republik erhalten, um in der NS-Zeit zu erleben, wie die ersten Schritte zur Gleichberechtigung wieder rückgängig gemacht wurden. Dieses Mal sollte es anders laufen.
"Vor allem einer Frau verdanken wir Artikel 3 Absatz 2: 'Männer und Frauen sind gleichberechtigt' - ohne jeden Zusatz oder Kommentar. Und diese Frau heißt Elisabeth Selbert", sagte die Autorin Heike Specht letztes Jahr im KNA-Interview.
Aber auch darauf macht Specht aufmerksam: Die anderen drei Frauen hätten zunächst gezögert. Denn sie befürchteten, dass aus diesem Grundsatz Chaos erwachsen könnte, weil man dann auch das Bürgerliche Gesetzbuch an entscheidenden Punkten ändern musste.
"Genau diese Überarbeitung aber wollte Selbert. Frauen sollten nicht wie in der Weimarer Republik nur als Staatsbürgerinnen, sondern auch als Ehefrauen und Mütter gleichberechtigt sein", erklärt die Autorin.
Am 18. Januar 1949 wurde der Gleichheitsgrundsatz in der Sitzung des Hauptausschusses einstimmig angenommen und im Grundgesetz verankert.
Vorausgegangen war ein breiter öffentlicher Protest, denn die 61 Herren im Parlamentarischen Rat mussten erst überzeugt werden und lehnten vorher mehrfach diesen Artikel ab.
Helene Weber und Friederike Nadig scheiterten allerdings in ihren Anstrengungen, zusätzlich eine Lohngleichheit von Mann und Frau im Grundgesetz zu verankern. Hätten sie Erfolg gehabt, würde man heute nicht mehr über das Gender Pay Gap sprechen müssen.
Die vier Frauen setzen ihr Engagement fort
Elisabeth Selbert zahlte für ihren Einsatz für die Gleichberechtigung einen hohen Preis. Sie bekam bei der Bundestagswahl einen so aussichtslosen Listenplatz zugewiesen, dass der Einzug in den ersten Bundestag nicht klappte.
Außerdem wurde die Juristin wider Erwarten nicht an das Verfassungsgericht berufen. Als Konsequenz zog sie sich mehr und mehr aus der Politik zurück, um sich ihrer Anwaltskanzlei zu widmen.
Friederike Nadig gehörte bis 1961 dem Bundestag an und arbeitete daran, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch wirklich umgesetzt wurde.
Weitere Arbeitsgebiete, für die sie sich energisch einsetzte, war eine Besserstellung der unehelichen Kinder sowie die Not der Vertriebenen und der Kriegsopfer.
Helene Weber war bis 1962 Mitglied des Bundestages. Die katholische Sozialpolitikerin setzte sich besonders für den Schutz der Ehe und der Familie ein.
Sie übernahm zahlreiche Leitungsämter in der katholischen Frauenbewegung, war Vorsitzende des Müttergenesungswerks sowie Mitbegründerin und Vorsitzende der Frauen Union der CDU (bis 1956).
Helene Wessel wurde als erste Frau in der deutschen Parteiengeschichte zur Vorsitzenden einer Partei gewählt, als sie 1949 den Parteivorsitz der damals auch im Bundestag vertretenen Zentrumspartei übernahm.
Die nächste weibliche Parteivorsitzende war Anfang der 1980er Jahre die Grünen-Politikerin Petra Kelly.
Sie war in vieler Hinsicht eine Ausnahmeerscheinung: Die Katholikin saß ab 1957 für die SPD im Bundestag - zu einer Zeit, als zwischen der katholischen Kirche und den Sozialdemokraten Funkstille herrschte.
Gleichberechtigung in der Verfassung verankert
Auch beschränkte sie sich nicht auf die als "weiblich" anerkannten Ressorts, sondern zögerte nicht, sich auch deutlich zur Außenpolitik zu äußern.
Die Gleichberechtigung war dank der Mütter des Grundgesetzes in der Verfassung verankert. Bis Frauen in der Politik weitere Leitungspositionen übernehmen konnten, dauerte es.
1961 musste der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer gezwungen werden, eine Frau zur Ministerin zu ernennen - Elisabeth Schwarzhaupt. 1972 wurde Annemarie Renger erste Präsidentin des Bundestages, 2005 Angela Merkel erste Bundeskanzlerin.