In der Debatte um mehr Organspenden hat die katholische Deutsche Bischofskonferenz Bedenken gegen die sogenannte Widerspruchslösung. Diese Regelung sei in mehrfacher Hinsicht problematisch, sagte Sprecher Matthias Kopp am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Voraussetzung für eine wirkliche Spende sei, "dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst, freiwillig und ausdrücklich zustimmt", betonte der Sprecher. Eine Widerspruchslösung jedoch stelle zentrale Prinzipien der Gesellschafts- und Rechtsordnung in Frage, "weil dann die Freiwilligkeit der Organspende in vielen Fällen nicht zweifelsfrei feststehen würde".
Zuvor hatten mehrere Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Parteien vorgeschlagen, dass jeder Volljährige nach seinem Tod möglicher Organspender ist, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Gesetzesänderung soll nach Wunsch der Parlamentarier 2025 in Kraft treten. Bereits früher hatte es Vorstöße zu einer solchen Widerspruchslösung gegeben.
"Keine moralische oder rechtliche Pflicht"
"Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen", sagte der Sprecher der Bischofskonferenz. "Sie kann weder erzwungen, noch erwartet werden, ist aber ein Akt von hohem moralischem Wert. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende würde, selbst wenn die Möglichkeit eines Widerspruchs bestünde, einen moralisierenden Druck aufbauen."
Grundsätzlich stehe die katholische Kirche der Organspende positiv gegenüber, fügte der Sprecher hinzu. "Sie ist für Christen eine Möglichkeit, Nächstenliebe auch über den Tod hinaus auszuüben. Wir ermutigen deshalb ausdrücklich dazu, die Bereitschaft zur Organspende durch einen Organspendeausweis zum Ausdruck zu bringen." Zugleich sprach er sich dafür aus, die derzeit geltenden Regelungen etwa auf Transparenz und Vertrauenswürdigkeit hin zu überprüfen.