Diese liegen mehr als 40 Jahre zurück, wie das Erzbistum am Freitag bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2023 der AG "Prävention, Intervention, Aufarbeitung" mitteilte. Bei einer anonymen Meldung konnte der konkrete Sachverhalt nicht erfragt und der Beschuldigte nicht sicher identifiziert werden.
Die Staatsanwaltschaften von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stuften die ihnen vorgelegten Sachverhalte laut Erzbistum entweder als strafrechtlich nicht relevant oder als verjährt ein; teils wurden Ermittlungen eingestellt, weil Beschuldigte verstorben waren.
Zwei der zehn Meldungen betreffen Kleriker
Die fünf Meldungen zu aktuellen Sachverhalten hätten unabhängig davon dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Beschuldigten, wie das Erzbistum mitteilte.
Zwei der zehn Meldungen beträfen Kleriker. Beide Beschuldigte seien aus anderen Vorgängen bekannt und bereits verstorben. Es handele sich um Altfälle. Im Jahr 2023 seien keine kirchenrechtlichen Vorverfahren gegen Beschuldigte eingeleitet worden.
Seit dem Jahr 2002 erfasste das Erzbistum nach eigenen Angaben insgesamt 135 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt an Minderjährigen durch Kleriker und andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Die Vorwürfe gehen bis in das Jahr 1947 zurück.
Erzbischof Heiner Koch ruft seit Jahren dazu auf, Grenzüberschreitungen und Hinweise auf Missbrauch, Verstöße und Verletzungen zu melden. Im Erzbistum gibt es drei unabhängige Ansprechpersonen, an die sich Betroffene vertraulich wenden können.