Islamisches Kulturzentrum klagt gegen Vereinsverbot

Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht

Gut zwei Wochen nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg und fünf weiterer ihm verbundener Vereine regt sich juristischer Widerstand. Einer der betroffenen Vereine wehrt sich vor dem Bundesverfassungsgericht in Leipzig.

Einsatzkräfte der Polizei stehen während einer Razzia auf dem Gelände vom Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) mit der Imam Ali Moschee (Blaue Moschee) / © Daniel Bockwoldt (dpa)
Einsatzkräfte der Polizei stehen während einer Razzia auf dem Gelände vom Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) mit der Imam Ali Moschee (Blaue Moschee) / © Daniel Bockwoldt ( dpa )

Das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt am Main habe Klage gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium eingereicht. Auch ein Eilantrag sei am Mittwoch eingegangen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. 

Nun hätten beide Seiten zunächst Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Wann das Gericht eine Entscheidung trifft, sei noch nicht absehbar.

Wegen Verbreitung der Ideologie des iranischen Regimes

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die schiitischen Vereine am 24. Juli als extremistische, islamistische Organisation verboten. Sie verbreiteten die Ideologie des iranischen Regimes in Deutschland, hieß es zur Begründung.

Polizisten schlossen und beschlagnahmten die vom Islamischen Zentrum Hamburg getragene "Blaue Moschee" in der Hansestadt und bundesweit drei weitere Gotteshäuser. Die Vereine haben sich bislang nicht öffentlich zu dem Verbot geäußert. Beobachter rechnen mit weiteren Klagen.

Quelle:
KNA