Interne Machtkämpfe, Vorwürfe der Vetternwirtschaft sowie ein Streit um die Rolle von Frauen im Wahlgremium verhinderten bisher die ursprünglich für 2023 geplante Abstimmung über die Nachfolger der zwei Oberrabiner, des Sepharden Jitzchak Josef und des Aschkenasen David Lau. Laut Bericht der Zeitung "Times of Israel" ist es die erste Vakanz der Position seit über einem Jahrhundert.
Das Wahlgesetz von 1980 sieht ein Wahlgremium aus 80 Rabbinern und 70 Leitern von lokalen Behörden und Religionsräten vor. In einem früheren Urteil hatte das Gericht festgelegt, dass im Sinne des Gesetzes auch Frauen als "Rabbiner" betrachtet werden können, eine Auslegung, die die strengreligiösen Strömungen des Judentums als nicht religionsrechtskonform ablehnt.
Auch Frauen in Betracht ziehen
Das Gericht wies laut Berichten dazu an, die Berufung von Frauen als Rabbinerinnen in das Wahlgremium in Betracht zu ziehen. Ein möglicher Kompromiss könnte vorsehen, dass die Zahl der Rabbiner im Wahlgremium auf 70 reduziert werde, so dass eine gleiche Zahl von Rabbinern und Nichtrabbinern vertreten sei.
Alternativ könnten zehn weitere Stimmberechtigte eingeführt werden, die durch Frauen zu besetzen seien.
Oberrabbiner werden für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt. Das Parlament hatte die Amtszeit von Josef und Lau um ein elftes Jahr verlängert, laut Berichten, damit es zu keinen Kollisionen mit den Kommunalwahlen kommt.