Auch CSU wirbt für Widerspruchslösung bei Organspende =
Die CSU macht sich für eine Gesetzesänderung bei der Organspende stark.
Künftig sollten alle Menschen automatisch für eine Organspende infrage kommen, sofern sie oder ihre Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen. Bisher können Organe nur entnommen werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
8.400 Menschen warten auf ein Spenderorgan
Derzeit warten bundesweit etwa 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan. Deutschland liegt bei der Zahl der Organspenden international auf einem hinteren Platz. Die Zahl der Spenderinnen und Spender stagniert seit Jahren. 2023 wurden 2.877 Organe von 965 Menschen gespendet.
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, planen eine Gruppe von Parlamentariern der meisten Fraktionen und mehrere Bundesländer einen zweiten Anlauf für die Einführung einer Widerspruchslösung.
Dann wäre jeder Bürger ein potenzieller Organspender, außer er hat ausdrücklich widersprochen. Nach derzeitigem Recht bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung zu Lebzeiten, um einem hirntoten Menschen Organe zu entnehmen.
"Menschen sterben, die es nicht müssten"
Der bayerische CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek sagte am Sonntag, die bayerische Bundesratsinitiative für eine erweiterte Widerspruchslösung ebne den Weg dazu. Sollte sie Gesetz werden, wäre Organspende künftig "der Normalfall und nicht mehr der Sonderfall".
Wichtig sei, Menschen mit Kampagnen aufzuklären. "Alle Bürgerinnen und Bürger sollen am besten selbst eine Entscheidung treffen, das nimmt dann auch viel Last von den Schultern der nahen Angehörigen."
Der CSU-Gesundheitspolitiker Bernhard Seidenath sagte mit Blick auf fehlende Organe: "In unserem Land sterben Menschen, die nicht sterben müssten." Bei Lichte besehen handle es sich bei der angestrebten Rechtsänderung nur um einen "ganz kleinen Schritt".
Die Koordinatoren für Transplantationen führten wie bisher Gespräche mit Angehörigen. Die zu fällende Entscheidung bleibe gleich. Die Herangehensweise für die Organspende sei nur viel positiver. Der Gesetzgeber würde damit dokumentieren, "dass er Organspende für eine gute Sache hält".