In dem Schreiben, das der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag) vorliegt, kritisieren sie, dass die deutsche Rechtslage die Rechte Schwangerer unzureichend achte, Ärzte stigmatisiere und dadurch die medizinische Versorgung fortlaufend verschlechtere.
Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs
Anstelle des umstrittenen Paragrafen 218 schlagen die Landesministerinnen und -minister eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs vor, also eine Legalisierung des Abbruchs in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft.
"Jede Frau hat das Recht, frei, selbstbestimmt und ohne Stigmatisierung über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Diesem Grundgedanken muss auch durch das deutsche Strafrecht vollumfänglich Rechnung getragen werden", sagt Mitinitiatorin Katja Meier, sächsische Staatsministerin für Justiz und Gleichstellung. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass "Deutschland hinter der Rechtslage in vielen europäischen Ländern" hinterherhinke.
Ebenfalls unterzeichnet haben das Papier die für das Thema zuständige Senatorin Katharina Fegebank (Hamburg) und die Landesministerinnen Aminata Toure (Schleswig-Holstein), Katharina Binz (Rheinland-Pfalz), Doreen Denstädt (Thüringen), Ursula Nonnemacher und ihre Staatssekretärin Antje Töpfer (beide Brandenburg). Zudem haben die Gleichstellungsministerin Josefine Paul und Justizminister Benjamin Limbach (beide NRW) unterschrieben.
Recht auf Beratung statt der Beratungspflicht
In dem Papier wird auch ein Recht auf Beratung statt der Beratungspflicht vorgeschlagen; die medizinische Versorgung solle zudem gesichert und durch eine entsprechende Aus- und Weiterbildung unterstützt werden. Die grünen Landesminister folgen damit dem Bericht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission.
Diese hatte im April empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren, weil das Verbot im Strafgesetzbuch einer "verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung" nicht standhalte.
In ihrem Koalitionsvertrag von 2021 hatten SPD, Grüne und FDP sich darauf verständigt, durch eine Kommission prüfen zu lassen, ob eine Streichung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch, der die Abtreibungsfrage regelt, möglich ist.
Abtreibung in den ersten zwölf Wochen rechtswidrig
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten
lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff bei medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung.
Die Bundesregierung hat allerdings offenbar kein Interesse, das Thema vor den nächsten Wahlen anzupacken. Kurz vor der Sommerpause kam Bewegung in die Debatte, als die SPD Bundestagsfraktion ein Positionspapier vorlegte.
Darin schließt sich die SPD den Empfehlungen an und spricht sich für eine Regelung der Abtreibungsfrage außerhalb des Strafrechts aus. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass das Recht auf Selbstbestimmung der Frauen durch die aktuelle Regelung nicht ausreichend berücksichtigt werde.