Politischer Widerstand gegen Abtreibungsparagrafen 218

Mehr Selbstbestimmungsrecht von Frauen

Auf der Konferenz der Justizminister der Länder haben die Ministerinnen von Niedersachsen, Hamburg und Sachsen gefordert, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. So würden Abtreibungen nicht verhindert.

Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Marian Weyo (shutterstock)
Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Marian Weyo ( shutterstock )

Die Justizministerinnen von Niedersachsen, Hamburg und Sachsen fordern, Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

"Die derzeitige Regelungssystematik verhindert keine Schwangerschaftsabbrüche, sondern stigmatisiert lediglich und erschwert den Zugang zu medizinischer sowie psychosozialer Beratung", sagte ein Sprecher der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der Vorstoß soll auf der an diesem Mittwoch in Hannover beginnenden 95. Konferenz der Länderjustizminister eingebracht werden. Aus Niedersachsen ist Kathrin Wahlmann (SPD) beteiligt, aus Hamburg Anna Gallina (Grüne).

Selbstbestimmungsrecht von Frauen Schutz ungeborenen Lebens im Ungleichgewicht?

Laut dem Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten ließ.

Aus Sicht Wahlmanns, die der Konferenz vorsteht, ist das Strafrecht nicht das richtige Mittel, um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und den Schutz ungeborenen Lebens in ein ausgewogenes Gleichgewicht zu bringen. "Die Botschaft muss daher lauten: Schwangere, die die gesetzlichen Grenzen für einen Schwangerschaftsabbruch einhalten, begehen auch kein Unrecht", erklärte ein Sprecher der Ministerin.

Zuletzt hatte eine vom Bund eingesetzte Expertenkommission festgestellt, dass die deutsche Regelung nicht mit verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar sei. 

Verpflichtende Beratung auf dem Prüfstein 

Neben einer Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase fordern die Ministerinnen eine Abschaffung der derzeit verpflichtenden Beratung. Stattdessen sei ein Rechtsanspruch auf Beratung bei ungewollter Schwangerschaft einzuführen. Ärzte sollen verpflichtet werden, Schwangere vor einem Abbruch über Möglichkeiten einer psychosozialen Beratung zu informieren. Zudem sei das individuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau stärker als bisher zu gewichten. 

Die aktuelle Konferenz der Justizminister ist die erste seit Veröffentlichung der Empfehlungen der Expertenkommission. Die Versammlung sei wichtiger Impulsgeber für die deutsche Justizpolitik und daher der geeignete Ort, um Debatten voranzubringen, so die drei Ministerien.

Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten aber folgende Ausnahmen:

Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA