Erneut klagt ein Missbrauchsopfer gegen Erzbistum Köln

Hohe Summe

Das Erzbistum Köln muss sich laut einem Medienbericht erneut mit der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers auseinandersetzen. Es handelt sich um eine hohe Summe. Das Erzbistum möchte sich dazu nicht äußern.

 © Adelaide Di Nunzio (KNA)
© Adelaide Di Nunzio ( KNA )

Das Erzbistum Köln ist laut einem Medienbericht erneut mit einer sechsstelligen Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers konfrontiert. Die Klageschrift der Betroffenen sei eingegangen, bestätigte das Erzbistum der "Kölnischen Rundschau" (Samstag). Die Klägerin, die bereits eine kirchliche Anerkennungsleistung erhalten hat, verlangt demnach eine Summe von 800.000 Euro.

Den Angaben zufolge war die Frau 1992 im Alter von etwa sechs Jahren von einem Messdiener einer Kölner Gemeinde sexuell missbraucht worden. Der junge Mann, der zur Tatzeit 17 bis 18 Jahre alt war, sei 1998 wegen mehrerer solcher Delikte zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Anwalt der Frau, Eberhard Luetjohann, argumentiere, dass der Messdiener durch die kirchlichen Amtsträger in der Pfarrgemeinde unzureichend beaufsichtigt worden sei.

Luetjohann hatte im vergangenen Jahr in einem Prozess gegen das Erzbistum Köln 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauchbetroffenen erstritten und vertritt derzeit ein weiteres Opfer in einem ähnlichen Verfahren gegen die Diözese. Das Erzbistum Köln hatte in beiden Fällen auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Zum aktuellen Fall möchte sich das Erzbistum laut "Kölnischer Rundschau" nicht weiter äußern, auch nicht dazu, ob es erneut auf eine Einrede verzichtet.

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )
Quelle:
KNA